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Redaktion 05.11.2020

Verordnung für früheren Ladenschluss im Handel wird noch geprüft

Die Sozialpartner wollen, dass um 19 Uhr Schluss ist, eine entsprechende Verordnung gibt es noch nicht; im Handel gibt es daher einen Fleckerlteppich an Öffnungszeiten.

WIEN. Ganz so leicht lässt sich der Wunsch der Sozialpartner, die Geschäfte während der Zeit der Ausgangsbeschränkungen schon um 19 Uhr zu schließen, nicht umsetzen. Da es noch keine entsprechende Verordnung gibt, hängt es am Goodwill der Betriebe, ob sie der Empfehlung von Gewerkschaft und Wirtschaftskammer folgen.

Während der Lebensmittelhandel vorerst bei den gewohnten Öffnungszeiten bleibt, schließen etwa sämtliche Ikea-Möbelhäuser sowie die Designer Outlets in Parndorf und Salzburg um 19 Uhr. Zudem hat die Doppler-Gruppe den Ladenschluss ausgewählter Turmöl- und Doppler BP-Tankstellen auf 20 bzw. 22 Uhr vorverlegt.

Bei Spar hält man die frühere Schließzeit sogar eher für kontraproduktiv. "Wir sehen eine Verkürzung auch eher problematisch, denn erstens wäre es aus epidemiologischer Sicht ja besser, die Märkte länger geöffnet zu lassen. Dann verteilen sich die Kunden über mehr Stunden. Zudem arbeiten ja viele Menschen und die möchten gerne nach der Arbeit am Abend noch einkaufen gehen", sagte Spar-Sprecherin Nicole Berkmann zur APA.

Auch die Supermarktketten von Rewe - Billa, Merkur und Penny - haben die Zeiten derzeit nicht geändert. Bei Hofer will man erst etwas ändern, wenn von der "Bundesregierung eine Anpassung der Öffnungszeiten beschlossen wird".

"Es wird aktuell geprüft, ob es denkbar ist, diesen Bereich in der angedachten Form rechtlich zu regeln. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Sozialpartner, in dieser Frage selbst entsprechende Regelungen zu treffen", hieß es dazu am Mittwoch aus dem Gesundheitsministerium auf APA-Anfrage.

Dem Vernehmen nach gibt es rechtliche Bedenken. In der Schutzmaßnahmenverordnung gebe es bezüglich der Ausgangssperre ab 20 Uhr klare Ausnahmen für berufliche Zwecke, aber auch zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, sagte der Rechtsanwalt Georg Krakow laut Standard. Das Einkaufen einerseits explizit zu ermöglichen, andererseits aber die Geschäfte per Verordnung früher zu schließen, sei nicht argumentierbar. Zudem käme es zu einer kaum erklärbaren Ungleichbehandlung mit allen anderen Angestellten, die zu beruflichen Zwecken auch länger im Büro sein dürften, so der frühere Staatsanwalt.

Laut Öffnungszeitengesetz dürfen Geschäfte unter der Woche von 6 bis 21 Uhr und an Samstagen von 6 Uhr bis 18 Uhr offen halten, insgesamt also bis zu 72 Stunden pro Woche. Bis 21 Uhr haben aber ohnehin nur wenige Händler offen. Seit Dienstag gelten Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr, jedoch mit mehreren Ausnahmen. "Die Öffis fahren, man darf, wenn man bis 20 Uhr arbeitet, auch noch nach Hause fahren. Also auch von den Mitarbeitenden ist es kein Problem, die Öffnungszeiten wie gehabt beizubehalten", sagte Spar-Sprecherin Berkmann.

Gewerkschaft und Wirtschaftskammer haben sich am Montag für einen Ladenschluss um 19 Uhr ausgesprochen. Die Gewerkschaft will mit der früheren Schließung der Geschäfte den überwiegend weiblichen Handelsangestellten die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu Beginn der Ausgangsbeschränkungen zu Hause zu sein. WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik sagte, dass sich die temporäre Beschränkung der Öffnungszeiten bereits während des ersten Lockdowns bewährt habe. (APA)

 

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