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Redaktion 13.04.2016

Versteckter Alkohol in Lebensmitteln

Die Salzburger SPÖ fordert eine strengere Kennzeichnung, doch der Antrag scheiterte im Gesundheitsausschuss.

Salzburg. Häufig diene Alkohol als Geschmacksverstärker oder zur Konservierung und muss im Zutatenverzeichnis gekennzeichnet werden. Das geht der Salzburger SPÖ zu wenig weit. Ein Antrag auf strengere Kennzeichnung scheiterte am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Landtags. "Viele Menschen wissen nicht, dass sich Trinkalkohol in verpackten Lebensmitteln hinter Ausdrücken wie Ethanol, Ethylalkohol, Kirschwasser oder Weinessig versteckt", warnt SPÖ-Konsumentenschutzsprecherin Heidi Hirschbichler.

Alkohol verstecke sich mitunter in Produkten, wo man es nicht erwarten würde. In Toastbrot, Blätterteig, Croissants oder Schokolade. Die Kennzeichnung sei meist so klein gedruckt, dass sie für viele Menschen kaum lesbar ist. Gerade bei Lebensmitteln, die speziell für Kinder vermarktet werden, sollten strengere Vorschriften gelten. Und SPÖ-Gesundheitssprecher Walter Steidl wies darauf hin, dass vielen Experten auch der Geschmacksgewöhnungs-Effekt von Alkohol ein Dorn im Auge sei, wenn dieser in Lebensmitteln vorkomme.

Die im Landtag geladenen Experten bestätigten am Mittwoch die Gefahren von Alkohol. Zum Thema Schwangerschaft und Alkohol gebe es etwa eine erdrückende Datenlage, betonte der Salzburger Psychiater und Neurologe Reinhold Fartacek. "Es kommen mittlerweile mehr Kinder mit alkoholbedingten Hirnschäden zur Welt, als Kinder mit Trisomie 21." Kinder würden auch schneller süchtiges Verhalten entwickeln als Erwachsene. "Bei Abhängigen können geringste Alkoholmengen zu einem Rückfall führen. Ein Alkoholkranker muss genau auf die Verpackung schauen, auch wenn es noch so klein gedruckt ist."

Zumindest rechtlich ist die Sache klar: "Das EU-Lebensmittelrecht geht von mündigen Konsumenten aus, die sich selbst informieren", sagte eine Expertin im Ausschuss. "Für Kinder gilt, dass die Eltern für sie einkaufen." Die Hersteller würden die derzeit geltenden rechtlichen Vorgaben erfüllen. Verpflichtende Warnhinweise könnten wegen der harmonisierten Lebensmittelkennzeichnung nur EU-weit vorgeschlagen werden. (APA/red)

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