WIEN. „Mit dem nun angekündigten Lockdown macht die Bundesregierung ab Dienstag, 17. November 2020, einen harten Schnitt, der natürlich vor allem die Handelsbetriebe trifft, die kurz vor dem Weihnachtsgeschäft stehen. Eine schnelle und unbürokratische Hilfe ist jetzt das Gebot der Stunde und eine wirtschaftliche Notwendigkeit“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Für den Handel ist je nach Branche ein Umsatzersatz zwischen 20 und 60% vorgesehen. „Das ist eine unbedingt notwendige Hilfe für unsere Betriebe. Denn insbesondere kleine und mittlere Händler trifft dieser Lockdown ganz besonders. Und unsere Handelsbetriebe leiden bereits seit Beginn des soften Lockdowns Anfang November und melden deutliche Umsatzrückgänge in Millionenhöhe“, so Trefelik. Gleichzeitig müsse man aber die sehr unterschiedlichen Handelssparten vor Augen haben, sodass eine Staffelung der Hilfen auf dieser Basis in letzter Konsequenz argumentierbar sei.
Generell sei der heute angekündigte Umsatzersatz aber eine „gute Nachricht“. „Bisher konnten die heimischen Handelsbetriebe nur Anträge auf den Fixkostenzuschuss stellen. Mit dem Umsatzersatz haben die Betriebe nun eine Perspektive und viele Unternehmer brauchen dringend Hilfe. Aus Sicht des Handelsobmanns müsse diese Hilfe nur „schnell fließen, darauf vertrauen unsere Betriebe. Verzögerungen in der Auszahlung der Hilfen können sich sehr sehr viele Unternehmen aktuell nicht mehr leisten. Deshalb hoffen die Betriebe darauf, dass wie beim Umsatzersatz für die Gastronomie eine ebenso rasche Abwicklung gewährleistet ist.“
Trefeliks Appell an die Konsumentinnen und Konsumenten lautet: „Bitte tätigen Sie während des Lockdowns Ihre Einkäufe bei Onlineangeboten des Handels in Österreich. Das trägt dazu bei, dass der heimische Handel die Menschen auch weiterhin mit seinen Angeboten und Dienstleistungen versorgen kann und wir gemeinsam den Neustart besser schaffen können.“ (red)