WIEN. Seit Anfang August gelten die neuen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-generierte beziehungsweise KI-manipulierte Inhalte. Die Wiener Zeitung regelt den redaktionellen KI-Einsatz über eine öffentlich zugängliche Richtlinie und interne Freigabeprozesse. Herausforderungen bleiben bei der Abgrenzung zwischen technischer Unterstützung und inhaltlicher Veränderung. Nina Mohimi, Head of Strategy & Growth der Wiener Zeitung, erklärt im medianet-Interview, wie das Medium damit umgeht und wo es noch klare Standards braucht.
medianet: Wie setzt die Wiener Zeitung die seit 2. August geltenden Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-generierte beziehungsweise KI-manipulierte Inhalte konkret um? Gibt es dafür bereits interne Richtlinien, Freigabeprozesse oder einheitliche Kennzeichnungsstandards?
Nina Mohimi: Den Rahmen dafür gibt unsere öffentlich einsehbare KI-Richtlinie (https://www.wienerzeitung.at/s/ki-richtlinie). Sie beschreibt mögliche Einsatzfelder wie Transkriptionen und Untertitel, Zusammenfassungen, Übersetzungen, Ideengenerierung, Rechercheunterstützung, Interviewvorbereitung, Headlines und Teaser, Lektorat, Bildbearbeitung oder Datenanalyse. Nicht alle diese Anwendungen sind bereits Teil des täglichen Arbeitsalltags. Uns ist wichtig, neue Tools auszuprobieren, Erfahrungen zu sammeln und gleichzeitig journalistische Standards klar abzusichern. Wir sehen KI als Werkzeug, das journalistische Arbeit sinnvoll unterstützen kann und schauen uns laufend an, wo neue Anwendungen im redaktionellen Alltag tatsächlich einen Mehrwert bringen.
Für den redaktionellen Einsatz von KI ist die Zustimmung der Chefredaktion erforderlich. Verwendet werden dürfen nur freigegebene Unternehmensaccounts. Inhalte werden vor der Veröffentlichung von Journalist geprüft und final freigegeben. Für visuelle Inhalte gibt es zusätzlich einen eigenen Freigabeprozess über die Art Direction. KI-generierte, KI-veränderte oder KI-bearbeitete Bilder werden direkt am Bild und nach einheitlichen Gestaltungsvorgaben gekennzeichnet.
medianet: Welche Unterschiede gibt es bei der Umsetzung zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung beziehungsweise Marketing? Gelten dafür bei der Wiener Zeitung unterschiedliche Regeln oder Kennzeichnungsstandards und wie werden diese in der Praxis umgesetzt?
Mohimi: Aktuell setzen wir in Werbung und Marketing keine KI-generierten Inhalte ein. Es ist aber spannend zu sehen, welche neuen Möglichkeiten hier gerade entstehen, weniger jetzt nur in der Gestaltung selbst, als etwa um Zielgruppen besser zu verstehen und zu erreichen, unterschiedliche Botschaften oder Varianten effizienter zu testen.
Wir schauen uns solche Anwendungen deshalb mit Interesse an und werden dort ausprobieren, wo sie für uns sinnvoll sind. Wenn KI künftig auch in Marketing oder Werbung zum Einsatz kommt, gelten für uns selbstverständlich dieselben Grundprinzipien: Der Einsatz muss nachvollziehbar, transparent und im Einklang mit den geltenden Kennzeichnungsvorgaben sein.
medianet: Wo stellt die KI-Kennzeichnungspflicht Redaktion und kommerzielle Bereiche im Arbeitsalltag vor besondere Herausforderungen, wie bei Workflows, Freigaben oder der Abgrenzung zwischen KI-unterstützter Bearbeitung und kennzeichnungspflichtigen Inhalten?
Mohimi: Dort, wo nicht ganz klar ist, ob KI nur technisch unterstützt oder den Inhalt tatsächlich verändert.
Ein offensichtlich fiktionales KI-Bild, etwa menschengroße Katzen im Anzug an einem Besprechungstisch, wird niemand für eine dokumentarische Aufnahme halten. Schwieriger sind kleine Eingriffe in reale Bilder. Zum Beispiel, wenn bei einem Porträt eine abgeschnittene Schulter ergänzt oder ein Hintergrund erweitert wird. Die Aussage des Bildes bleibt dabei vielleicht gleich, trotzdem wurde KI eingesetzt.
Genau solche Fälle beschäftigen uns aktuell. Wir wollen sinnvolle Anwendungen ausprobieren. Gleichzeitig möchten wir transparent kennzeichnen, ohne jede kleine technische Bearbeitung automatisch wie eine inhaltliche Manipulation wirken zu lassen.
In der Praxis arbeiten wir derzeit allerdings nur wenig mit KI-generiertem Bildmaterial. Meist verwenden wir Stockfotografie, Pressebilder, Collagen oder eigene Illustrationen.
medianet: Wo sehen Sie in der praktischen Umsetzung derzeit noch die größten Unsicherheiten? Etwa bei der Frage, ab welchem Ausmaß der KI-Nutzung eine Kennzeichnung erforderlich ist oder wer innerhalb der Produktions- und Veröffentlichungskette dafür verantwortlich ist?
Mohimi: Die größte Unsicherheit liegt für uns nicht bei der Verantwortung, sondern (ähnlich wie oben) bei der Frage, wann eine Kennzeichnung tatsächlich sinnvoll ist.
Intern ist klar: Die redaktionelle Verantwortung bleibt beim Menschen und am Ende bei der Chefredaktion. Schwieriger ist die Grenze zwischen einer technischen Unterstützung und einer inhaltlich relevanten Veränderung. Wenn etwa KI nur kleine gestalterische Korrekturen übernimmt, kann eine Kennzeichnung im schlimmsten Fall mehr Verunsicherung erzeugen als Transparenz schaffen. Deshalb geht es aus unserer Sicht um Verhältnismäßigkeit: Nutzer sollen klar erkennen können, wenn KI einen Inhalt wesentlich erzeugt oder verändert hat. Gleichzeitig sollte nicht jeder technische Einsatz automatisch so gekennzeichnet werden, als wäre dadurch die Aussage eines Inhalts verändert worden. Genau für diese Grenzfälle müssen sich in der Praxis noch belastbare Standards entwickeln.
„Für Rundfunkveranstalter sind vor allem die Deepfakes praxisrelevant"
Wann liegt ein kennzeichnungspflichtiger Deepfake vor, und wie lassen sich akustische Hinweise in das Radioprogramm integrieren? Für private Rundfunkveranstalter bleiben wichtige Fragen