Weiterhin kein Schutz für Whistleblower in Österreich
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Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von TI-Austria.
MARKETING & MEDIA Redaktion 25.05.2022

Weiterhin kein Schutz für Whistleblower in Österreich

Während Deutschland einen Gesetzesentwurf präsentiert, bleibt Österreich trotz EU-Vertragsverletzungsverfahren untätig.

WIEN. Fünf Monate nach Ende der Umsetzungsfrist am
17. Dezember 2021 hat Österreich noch immer keinen offiziellen Gesetzesentwurf präsentiert. Auch die Eröffnung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich im Februar 2022 hat offensichtlich nicht gereicht, um zumindest mit dem Begutachtungsverfahren zu starten. Mittlerweile haben in der EU neun Staaten ein Gesetz im Parlament verabschiedet. In vielen weiteren Ländern wird im Rahmen eines transparenten und inklusiven Prozesses zumindest ein Gesetzesentwurf diskutiert – unter anderem auch in Deutschland, wo bereits mehrere NGOs eine Stellungnahme zum deutschen Referentenentwurf abgeben konnten.

Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von TI-Austria, dazu: “Qualität vor Geschwindigkeit ist ein gutes Prinzip; wenn allerdings der österreichische Gesetzgeber, fast ein halbes Jahr nach Ende der Umsetzungsfrist noch immer keinen Gesetzesentwurf präsentiert, wird das Prinzip ad absurdum geführt! TI-Austria hat seit einem Jahr gewarnt, dass die Deadline für die Umsetzung näher rückt und Empfehlungen für ein praktikables Gesetz abgegeben.“

Kristof Wabl, Leiter der AG-Whistleblowing, ergänzt: „Der aktuelle Status in Österreich ist keiner Weise zufriedenstellend und nicht länger tragbar. Whistleblower bleiben in Bezug auf potenzielle Repressalien weiterhin ungeschützt. Darüber hinaus herrscht in Gemeinden und in zigtausenden öffentlichen und privaten Unternehmen, die Whistleblowing-Kanäle implementieren müssen, ein hohes Maß an Unsicherheit. Selbst diejenigen, die proaktiv die Initiative ergriffen und bereits Systeme zum Schutz von Hinweisgebern eingeführt haben, stehen aufgrund der noch immer fehlenden gesetzlichen Grundlage in Österreich auf wackeligen Beinen.“

TI-Austria hat auf Basis von vielen Gesprächen mit den Arbeitsgruppenmitgliedern, Experten aus dem In- und Ausland, als auch mit Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung konkrete Empfehlungen formuliert, welche wichtigen Aspekte ein Gesetz und auch Meldesysteme beinhalten müssen, um den Schutz der Whistleblower in den Fokus zu stellen und doch die nötige Praktikabilität an den Tag zu legen.

Die wichtigsten Punkte für eine effektives Gesetz sind dabei:

1. Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Verstöße gegen nationales Recht

2. Ermöglichung von anonymen Hinweisen

3. Ausweitung des Schutzes auf die Bearbeiter aller Meldestellen

4. Vereinheitlichung des Hinweisgeberschutzes in einem Gesetz.
(red)

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