Wien. Es war Freitag, der 13., als Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner die Eckpunkte der „größten Steuerreform der Zweiten Republik” bekanntgegeben haben, die zum Großteil per 1.1.2016 in Kraft treten soll. Tatsächlich gilt aber laut Experten ein zumindest teilweises vorgezogenes Inkrafttreten z.B. zum 1.7. oder 1.8.2015 als nicht ausgeschlossen.
Die neuen Belastungen:
Heilmittel Registrierkassen
Es ist vorgesehen, dass ein Großteil der Steuerreform, nämlich 1,9 von 5,2 Mrd. €, durch die Betrugsbekämpfung finanziert wird.Händler, Wirte und alle anderen Unternehmer, die Bargeldzahlungen entgegennehmen und deren Nettoumsatz über 15.000 € im Jahr liegt, sollen verpflichtet werden, elektronische Belege auszugeben. Ein in die Registrierkassa eingebauter Chip (System Insika) soll sicherstellen, dass das Kassensystem nicht manipuliert werden kann – dieser Chip kann angeblich in alle gebräuchlichen Kassen-systeme integriert werden.
Ade, Bankgeheimnis
Des Weiteren soll das Finanzamt in Zukunft die Möglichkeit bekommen, bei routinemäßigen Abgabenprüfungen Einschau in alle Bankkonten des Unternehmers zu bekommen. Bisher war dafür ein eigener Gerichtsbeschluss notwendig, und den gab es nur bei begründetem Verdacht auf Steuer-hinterziehung oder Betrug. Nun wird erwartet, dass – wie schon in Deutschland der Fall – bei jeder Betriebsprüfung auch sämtliche Konten und Bankbücher des Unternehmers offengelegt werden müssen.Dass übrigens de facto die Wirk-samkeit von Maßnahmen auch vor dem 1.1.2016 angestrebt wird, zeigt sich am Beispiel der Verpflich-tung, dass Banken bereits seit dem 15.3. bestimmte, ab dem 1.3.2015 beobachtbare Bewegungen auf Kundenkonten melden müssen. Die Finanzbehörde möchte damit über jene Steuerpflichtigen zeitnah informiert werden, die mutmaßliche „Schwarzgelder” noch rasch vor ihren Augen verbergen möchten ...
Einfach mehr Steuer(n)
Erhebliche Eingriffe sind bei der Umsatzsteuer geplant: Einerseits soll der bisher begünstigte Tarif für verschiedene steuerpflichtige Umsätze (Beherbergung, lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen, kulturelle Dienstleistungen, Futtermittel, Brennholz, Jugendbetreuung, Luftverkehr, Bäder, Museen, Tiergärten, Filmvorführungen, Ab-Hof-Wein) von 10 bzw. 12 auf 13% erhöht werden. (Der Umsatzsteuertarif von 10% bleibt wie bisher bestehen für Lebensmittel, Medikamente, Mieten und Grundstücksleistungen, Restaurants, Kranken- und Pflegean-stalten, Personenbeförderung, Druckerzeugnisse, Rundfunk und Müllbeseitigung.)Andererseits kündigt die Finanzverwaltung mittelfristig eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des „Reverse-Charge-Systems” an. (= Die Umsatzsteuer führt der unternehmerisch tätige Leistungsempfänger ab.) Die geplante Erhöhung auf Beherbergungen bzw. Hotelübernachtungen soll voraussichtlich erst ab Mitte 2016 eingeführt werden, um nicht bereits vorhandene Buchungen ändern zu müssen. Die Kapitalertragssteuer (KESt), bezogen auf Dividenden, soll von derzeit 25 auf 27,5% erhöht werden. Für Kapitalgesellschaften bedeutet dies, dass die Gewinnausschüttungen ab 2016 um 2,5% teurer werden. Bislang betrug der Steuersatz nach Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer insgesamt 43,7%, ab 2016 beträgt dieser Steuersatz insgesamt 45,625%.Die Veränderung der Einkommensteuer- und Lohnsteuertarifstaffel (bisher: 36,5–50, künftig 25–55%) für Einzelunternehmer, Geschäftsführer im Dienst- oder Werkvertragsverhältnis, Gesellschafter an Personengesellschaften (OG, KG, GmbH & CoKG) und an Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie die Veränderungen der Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften (z.B.: GmbH) bei Dividendenausschüttung (bisher 25% Dividenden-KEST, künftig 27,5%) führt auch zu einer Neubewertung der abgabenrechtlichen Vorteilhaftigkeit unterschiedlicher Rechtsformen.(red)