Wien. Knapp fünf Milliarden Euro soll die Steuerreform bringen. Während jeder Erwerbstätige laut Berechnungen der Regierung durchschnittlich um 1.000 Euro pro Jahr entlastet wird, treffen die Gegenfinanzierungsmaßnahmen nicht zuletzt Unternehmen und Unternehmer.
Obwohl die „Millionärssteuer” in ihrer ursprünglich angedachten Form nicht durchgesetzt wurde, bedeutet die Anhebung des Spitzensteuersatzes von 50 auf 55% ab einem Jahreseinkommen von mehr als einer Million Euro eine Mehrbelastung für Top-Verdiener. „Diese Erhöhung des Spitzensteuersatzes ist aus budgetärer Sicht vernachlässigbar und hat eher Symbolcharakter”, kommentiert EY-Partner Roland Rief. „Allerdings wird diese Abgabenbelastung nicht nur Top-Manager, sondern auch Freiberufler, Einzelunternehmen und Personengesellschaften treffen. Ausweichstrategien sind deshalb vorprogrammiert und werden dazu beitragen, dass aus dieser Maßnahme kein nennenswertes Steueraufkommen entstehen wird.”
Ein herber Rückschlag
Große – unerfreuliche – Auswirkungen wird der höhere Spitzensteuersatz nach Einschätzung von Rief jedoch auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts haben: „Österreich wird durch diese Erhöhung ins Spitzenfeld der Hochsteuerländer katapultiert. Dazu kommt noch die Nichtabzugsfähigkeit von Managergehältern über 500.000 Euro aufseiten des Arbeitgebers. Alles in allem ist das für unser Land ein herber Rückschlag im Standortvergleich, denn international wird vor allem der Spitzensteuersatz verglichen.”Ein Hintergrund des neuen Spitzensteuersatzes ist auch die Anhebung der Kapitalertragsteuer für Dividenden und Wertpapiere auf 27,5%. Die Kapitalertragsteuer ist nämlich verfassungsrechtlich mit der Hälfte des höchsten Einkommensteuersatzes gedeckelt. Diese Erhöhung wird laut Roland Rief schon im aktuellen Jahr erste Auswirkungen zeigen: „Die Anhebung der Kapitalertragsteuer wird zu Vorzieheffekten führen. Das heißt, Gewinnausschüttungen aus Kapitalgesellschaften und Zuwendungen von Privatstiftungen werden bereits in 2015 erfolgen. Darüber hinaus werden angesammelte Wertsteigerungen in Wertpapieren noch in diesem Jahr durch Veräußerung realisiert werden. Und weil diese Anhebung der Kapitalertragsteuer auch für alle Aktien und Investmentfondsanteile gilt, wird sie ebenso wie die Einführung der Wertzuwachsbesteuerung in 2011 den Börsenplatz Wien besonders treffen!”
Nah am K.O. getroffen?
Die Kapitalertragsteuer auf Zinsen aus Bankguthaben und Forderungswertpapieren in Höhe von 25% soll hingegen beibehalten werden. „Das ist ein verfassungsrechtliches Abenteuer, weil das Endbesteuerungsgesetz 1993 einen einheitlichen Steuersatz verlangt. Es wird sich zeigen, ob diese Unterscheidung überhaupt vor dem Verfassungsgerichtshof hält”, so Rief weiter.Mit der nur teilweisen Anhebung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 10 auf 13% ist die Erhöhung geringer ausgefallen als erwartet. (Mehr darüber siehe rechte Seite!) Mit der höherer Mehrwertsteuer erwartet sich der Staat Einnahmen von rund 250 Millionen €. Auch hier betrifft jedoch „die schlechte Nachricht” vor allem Unternehmer: Sie schultern nämlich die Hauptlast der Erhöhung. Mehrwertsteuer-Expertin Ingrid Rattinger, wie Roland Rief Partner bei EY: „Unternehmen trifft die Anhebung der Mehrwertsteuer hart. Sie müssen sich entscheiden, ob sie in den sauren Apfel beißen und die Kosten selbst tragen oder ob sie diese durch höhere Preise an Konsumenten weitergeben. Allerdings wird das in vielen Branchen nicht möglich sein.
(Noch) Mehr Administration
Gerade im Kulturbereich, wo viele Einrichtungen jetzt schon auf öffentliche Subventionen angewiesen sind, führen höhere Eintrittspreise sehr wahrscheinlich zu geringeren Besucherzahlen und damit zu einer weiteren Verschärfung des Kostendrucks.”Dazu komme ein nicht unwesentlicher administrativer Aufwand, kritisiert Rattinger: „Die Firmen müssen zusätzliche Steuer-schlüssel in ihren EDV-Systemen anlegen, um die neuen Steuersätze abzubilden. Dies betrifft nicht nur jene Unternehmer, welche die Leistungen anbieten, sondern auch jene, welche die Leistungen beziehen, weil auch bei Eingangsrechnungen die neuen Prozentsätze erfasst werden müssen.”(red)