HEALTH ECONOMY
© APA / dpa / Sina Schuldt

Arbeiterkammer kritisiert die ­Versorgung von Covid-19-Kranken.

Redaktion 10.06.2022

Covid-19 soll Berufskrankheit werden

WIEN. Mit Stand Ende Mai 2022 wurden 27.045 Anträge auf Anerkennung einer Covid-19-Infektion als Berufskrankheit bei der Unfallversicherungsanstalt AUVA gestellt. Von den bisher 15.655 erledigten Fällen wurde nur jeder zweite positiv entschieden, rechnet die Arbeiterkammer (AK) vor und warnt vor den Folgen: „Die fehlende soziale Absicherung, vor allem für Menschen, die sich im Betrieb angesteckt haben, wird immer deutlicher sichtbar.”



Keine Bescheide

Wer sich am Arbeitsplatz infiziert hat und monatelang nach überstandener Krankheit aufgrund von Long Covid immer noch nicht arbeiten kann, sollte ein Recht auf Anerkennung der Infektion als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall haben, fordert die AK. Covid-19 werde nämlich als Berufskrankheit nur in bestimmten Branchen zugesprochen, etwa im Pflegebereich. Laut Arbeiterkammer würde die AUVA für manche Ablehnungen nicht einmal einen Bescheid ausstellen. Betroffenen werde so die Möglichkeit genommen, Einspruch gegen die Entscheidung der AUVA zu erheben. (red)

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