INDUSTRIAL TECHNOLOGY
© Pixabay/Heiko Stein

Redaktion 11.10.2024

Auf dem Holzweg…

Längere Umsetzungsfrist für die EUDR reichen dem heimischen Fachverband der Holzindustrie nicht aus. Besser wären Alternativen zur Bekämpfung der Entwaldung zu nutzen.

WIEN. Die von der Europäischen Union verkündete längere Frist zur Umsetzung der Entwaldungsrichtlinie (EUDR) trifft bei Österreichs Holzindustrie auf Zustimmung. Herbert Jöbstl, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie: „Eine längere Umsetzungsfrist der EUDR war bereits überfällig. Wir begrüßen, dass die EU-Kommission auf die vielen, kritischen Stimmen aus der Wirtschaft und den Mitliedstaaten gehört hat. Es ist seit Juni 2023 auf EU-Ebene nicht gelungen, wesentliche Umsetzungsfragen zum eigenen Rechtstext so zu beantworten, dass unseren Unternehmen eine rechtssichere und wirtschaftliche Anwendung der EUDR möglich ist.“

Bundeskanzler Karl Nehammer und Bundesminister Nobert Totschnig hatten sich mehrfach kritisch zur EUDR geäußert und eine längere Umsetzungsfrist gefordert. „Vielen Dank besonders an Bundesminister Totschnig, der in Zusammenarbeit mit der Wertschöpfungskette Holz früh erkannt hat, dass die EUDR in der Praxis nicht anwendbar ist“, hebt Jöbstl hervor.

Gewonnene Zeit nutzen
Trotz einer verlängerten Umsetzungsphase bleiben die Kernprobleme der EUDR bestehen. Jöbstl betont: „Natürlich unterstützt die Holzindustrie das Ziel, die globale Entwaldung zu stoppen. Das grundlegende Problem der EUDR ist, dass sie gemessen am Bürokratieaufwand keinen Mehrwert bringt. Die Wertschöpfungskette Holz wurde nicht verstanden. Waldbesitzer und die nachfolgenden Betriebe der Wertschöpfungskette müssen für jedes Stück Holz nachweisen, dass dieses nicht aus Entwaldung stammt, obwohl Entwaldung im großen Stil auf anderen Kontinenten stattfindet. Zudem sind Holzimporte in die EU bereits streng gemäß der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) reguliert.“ Angesichts der Erfahrungen bezüglich der Umsetzung der EUDR plädiert Jöbstl für eine grundlegende Überarbeitung der EUDR. „Wir fordern, die EUDR inhaltlich völlig neu und praxistauglich aufzusetzen. Länder mit stabiler bzw. zunehmender Waldfläche, nachhaltiger Waldbewirtschaftung und funktionierendem Gesetzesvollzug sind von unnötigen bürokratischen Hürden frei zu halten. Und die Abläufe der Lieferketten und die betriebliche Praxis sollten stärker berücksichtigt werden“, so Jöbstl.

Alternativen zur EUDR
Die weltweite Entwaldung könne die Europäische Union auch bekämpfen, ohne die heimische Wirtschaft mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten. „Wenn Kommissionspräsidentin von der Leyen wirklich Bürokratie abbauen will, dann verwirft sie die EUDR und nutzt die exklusive Zuständigkeit der EU für internationale Handelsabkommen, um Menschenrechte und Umweltstandards zu fördern. Diese Kompetenz sollte die EU nutzen, anstatt politische Ziele auf die Unternehmen abzuwälzen. Unternehmen können nicht die Arbeit von Politikern und Beamten übernehmen“, so Jöbstl.

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