••• Von Christoph Fellmer
WIEN. Das Bundesrechenzentrum (BRZ) ist der IT-Dienstleister der österreichischen Bundesverwaltung. Nun hat das BRZ für das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Familien und Jugend (BMFJ) die „Antraglose Familienbeihilfe” (ALF) realisiert. Prompt wurde die Lösung beim diesjährigen eGovernment-Wettbewerb in Berlin als „Bestes eGovernment-Projekt” ausgezeichnet. Der seit der Jahrtausendwende stattfindende deutsche eGovernment-Wettbewerb zeichnet jährlich innovative Lösungen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz aus. Diese preisgekrönten Anwendungen haben eines gemeinsam: Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung.
Automatisiertes System
ALF ist seit Mai dieses Jahres im Einsatz und funktioniert folgendermaßen: Mit der Ausstellung der Geburtsurkunde werden die Daten eines in Österreich geborenen Kindes – sowie die Personenstandsdaten der Eltern – durch das Standesamt im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) erfasst. Betreiber des ZPR ist das Bundesministerium für Inneres (BMI). Nach Übermittlung der elektronischen Daten an die Finanzverwaltung wird automatisiert geprüft, ob alle Voraussetzungen und Informationen für die Gewährung und Auszahlung der Familienbeihilfe vorliegen. Damit sind genau genommen bereits alle Wege zum Bezug erledigt.
Das BRZ setzte die IT-Lösung „Antraglose Familienbeihilfe” innerhalb von acht Monaten um. Das neu entwickelte IT-System wurde für die automatische Überprüfung der Bezugskriterien an bereits existierende Services des Bundes und anderer Ressorts angebunden, wie etwa das Zentrale Personenstandsregister, das Zentrale Melderegister, der Hauptverband der Sozialversicherungsträger sowie eine Vielzahl von Lösungen und Verbundkomponenten innerhalb der Finanzverwaltung.
Relevante Daten
Technisch ist ALF also ein System zur automatischen Sammlung, Überprüfung und Übermittlung aller für die Gewährung der Familienbeihilfe relevanten Daten an das zuständige Finanzamt. Werden alle Kriterien zur Genehmigung erfüllt, so wird aus diesen Daten ein automatischer Antrag erzeugt und an das Familienbeihilfensystem übermittelt. Zuständige Sachbearbeiter prüfen diese Daten nochmals persönlich und genehmigen im Normalfall die Auszahlung.
Detail am Rande: In Berlin ebenfalls ausgezeichnet wurde das zentrale Internetportal des Bundes für Unternehmen, das Unternehmensserviceportal. Österreich beweist damit einmal mehr seine eGovernment-Führungsrolle.