Die Anwälte wollen „solo” bleiben
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Rupert Wolff: „Falls das kommt, könnten wir als Kammer verbieten, dass Mitglieder solche interdisziplinären Gesellschaften eingehen.”
ADVISORY PAUL CHRISTIAN JEZEK 15.04.2016

Die Anwälte wollen „solo” bleiben

Österreichs Rechtsanwälte drohen mit Kampfmaßnahmen gegen mögliche „multidisziplinäre Partnerschaften”. Auch die Kronzeugenregelung ist nicht (mehr) erwünscht.

••• Von Paul Christian Jezek

WIEN. Der Reformdialog Verwaltungsvereinfachung – ein Arbeitspapier des Bundeskanzleramts vom Juni 2015 – geht von einem Zuwachs von immerhin 880 Mio. € oder 0,3% beim BIP sowie 6.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen aus, wenn die Schranken für Interdisziplinäre Gesellschaften (IGG) zwischen freien Berufen und Gewerbetreibenden fallen würden.

Noch Ende des Vorjahres lieferte eine Arbeitsgruppe aus Justiz- und Wirtschaftsministerium erste Ergebnisse, wie eine Reform aussehen könnte. Diese fließen nun im Wirtschaftsministerium in die Vorarbeiten zu einem IGG-Bundesgesetz ein.
Der Gesetzestext könnte nach Ministeriumsangaben bereits im Sommer stehen. Zuletzt haben Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl auf einer gemeinsamen Pressekonferenz ihren Willen, die Gesetzespläne umzusetzen, nochmals untermauert.
Die Rechtsanwälte laufen hingegen Sturm gegen die drohende Einführung solcher multidisziplinärer Gesellschaften. Dadurch wäre die anwaltliche Verschwiegenheit gefährdet, droht Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), mit Kampfmaßnahmen, sollte die Regierung „dem Druck der Wirtschaftskammer nachgeben”.
Deren Wunsch sei es, Rechtsanwälte wie auch Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater, Notare und Architekten zu zwingen, die Vergesellschaftung mit Gewerbetreibenden (also Banken, Versicherungen, Bauunternehmen, Unternehmensberatern, etc.) zuzulassen, erklärt Wolff. Alle freien Berufe würden dies vehement ablehnen. Die Präsidenten der neun Anwaltskammern hätten sich einstimmig für Widerstand ausgesprochen.

Selbstverwaltet, autonom & frei

Der ÖRAK als Dachorganisation überlegt Kampfmaßnahmen, sollte die Regierung das Vorhaben umsetzen wollen. Diese „werden sicherlich über die Einstellung der unentgeltlichen Auskunft hinausgehen”, kündigt Wolff harten ­Widerstand an. Er hofft aber, dass die Politik „nicht einfach über 80.000 Freiberufler drüberfährt”.

Rechtsanwälte seien eine selbstverwaltete, autonome und freie Berufsgruppe, die man nicht mit Gewerbetreibenden in eine Gesellschaft stecken könne. In interdisziplinären Unternehmen würden die wirtschaftlichen Interessen der Mitgesellschafter überwiegen – und die anwaltliche Verschwiegenheit, für die Klienten geschützt durch das Berufsgeheimnis, wäre gefährdet. Denn sie könnte nicht garantiert werden, „wenn z.B. ein Bauunternehmer als Mitgesellschafter Einsicht in Scheidungs­akten nimmt, weil er die Verrechnung kontrollieren will”, erläutert Wolff.
Schon 2010 habe es solche Bestrebungen gegeben; damals habe der Gesetzgeber aber festgestellt, dass es keinen Bedarf an interdisziplinären Gesellschaften gibt. Wolff hofft, dass dies auch heute noch so gesehen wird.

Noch ein ÖRAK-Wunsch

Beim Beschluss der „großen Kronzeugenregelung” 2010 erhoffte sich die Justiz einen effizienteren Kampf gegen Korruptions- und Wirtschaftskriminalität. Wer in solchen Fällen mit den Behörden kooperiert und zur Aufklärung beiträgt, kann einer Anklage entgehen.

ÖRAK-Präsident Wolff spricht sich dafür aus, auf die Kronzeugenregelung ersatzlos zu verzichten, weil sie – wenig attraktiv - nur selten zur Anwendung kam. Weitere Bedenken der Anwälte: „Es spricht nicht für einen guten Rechtsstaat, dass jemand, der eine Straftat begangen hat, straffrei bleibt, weil er einen anderen verpfeift.”

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