WIEN. Das Europäische Parlament hat in der Vorwoche zugestimmt, den Geltungsbeginn der Entwaldungsverordnung (EUDR) um 12 Monate zu verschieben. Darüber hinaus wurde ein wichtiger Änderungsantrag angenommen, der eine Kategorie von Ländern schafft, von denen hinsichtlich der Entwaldung kein Risiko ausgeht und die Produzenten daher in jenen Staaten, die seit 1990 eine stabile oder wachsende Waldfläche aufweisen – u.a. auch Österreich – von bürokratischen Auflagen ausnimmt. Damit wird eine zentrale Forderung aus dem Handelsverband-Zukunftspapier PLAN H umgesetzt.
Handelsverband: Nur praxistaugliche Regelung ist gute Regelung
"Zettelwirtschaft rettet keinen einzigen Baum, das Gegenteil ist der Fall. Wir unterstützen selbstverständlich das grundsätzliche Ziel der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten, indem auch der heimische Handel seinen Beitrag leistet, den Anteil der EU an der globalen Entwaldung zu verringern. Einige Anforderungen der ursprünglichen Verordnung wären jedoch in der Praxis nicht umsetzbar gewesen, andere Vorgaben hätten zu unverhältnismäßigen bürokratischen Belastungen vor allem für KMU-Händler geführt. Daher hat der Handelsverband auf nationaler und EU-Ebene für eine unternehmensnahe Umsetzung gekämpft", erklärt Rainer Will, Geschäftsführer des freien und überparteilichen Handelsverbandes.
"In ihrer ursprünglichen Form hätte die Entwaldungsverordnung die Rezession der österreichischen Wirtschaft verschärft, die Wettbewerbsfähigkeit Europas verschlechtert und unseren Wohlstand gefährdet. Daher begrüßen wir die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments, die Entwaldungsverordnung inhaltlich zu überarbeiten, unternehmensnäher auszugestalten und um 12 Monate zu verschieben. Nur eine praxistaugliche Regelung ist auch eine gute Regelung", so Will.
Verschiebung um 12 Monate absolut sinnvoll
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) ist am 29.06.2023 in Kraft getreten und hätte ursprünglich bereits ab dem 30. Dezember 2024 zur Anwendung gelangen sollen. Mit der heutigen Zustimmung des Europäischen Parlaments ist nun die Verschiebung um ein Jahr auf 30. Dezember 2025 beschlossene Sache. Dies soll Unternehmen zusätzliche Zeit gewähren, um den Vorschriften gerecht zu werden. Zuvor hatte die EU-Kommission bereits am 2. Oktober einen Vorschlag zur Verschiebung unterbreitet, welchem auch der Rat bereits zugestimmt hat.
Durch die Verordnung werden Unternehmen verpflichtet sicherzustellen, dass verkaufte Produkte nicht zur weiteren Entwaldung und Waldschädigung beitragen. Bei Zuwiderhandlung drohen Sanktionen von bis zu 4% des EU-weiten Unternehmensumsatzes.