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Redaktion 26.09.2024

Weiterhin zahlreiche Beschwerden zu Klarna

WIEN. Die Verbraucherschützer von AK und VKI erreichen weiterhin viele Beschwerden und Anfragen zum Zahlungsanbieter Klarna. Kunden erhielten Mahnungen, obwohl sie die Waren entweder nicht erhalten oder ordnungsgemäß zurückgeschickt hatten, hieß es vom VKI zur APA. Klarna bestehe häufig auf die Bezahlung der Rechnung, selbst wenn die Ware nicht geliefert oder korrekt zurückgeschickt wurde, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Diese Praxis führe zu unnötigen Mahngebühren.

Klarna tritt in Österreich als Zahlungsdienstleister für Online-Käufe auf Rechnung auf. Der VKI empfiehlt betroffenen Konsumenten, sich bei Problemen mit dem schwedischen Zahlungsanbieter an den Verein zu wenden und rechtliche Schritte zu prüfen. Der VKI fordert Klarna auf, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten und die berechtigten Einwände der Kunden zu berücksichtigen.

Das Handelsgericht Wien hatte im Frühjahr 2023 in Folge einer AK-Klage mehrere Klauseln des schwedischen Zahlungsanbieters Klarna für unzulässig erklärt. Klarna darf laut dem rechtskräftigen Urteil Nutzerinnen und Nutzer unter anderem nicht mehr zur ausschließlichen Kontaktaufnahme per App oder Website zwingen und auch nicht mehr in seinen Klauseln unterschiedliche Fälligkeiten für Zahlungen nennen - ab Rechnungsdatum, ab Versand oder ab Erhalt der Ware. Im Jahr 2020 sind bei der AK österreichweit rund 2.000 Beschwerden zu Klarna eingelangt.

Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich verzeichnet zahlreiche Anfragen zu Klarna, wie es auf APA-Anfrage hieß. Die Anfragen würden ein breites Spektrum an kaufrechtlichen Problemen umfassen, darunter nicht korrekt verarbeitete Rücktritte, nicht gelieferte Bestellungen und dennoch erhaltene Mahnungen. Die Zahl der Probleme ist laut AK konstant und es gibt keinen erhöhten Anstieg in letzter Zeit. Konsumenten hätten oft Schwierigkeiten, Probleme bei der Zahlungs- und Bestellabwicklung zu lösen, da unklar sei, ob sie diese mit dem Händler oder mit Klarna klären sollten. Der Zahlungsanbieter verweise häufig auf den Händler, der jedoch wiederum auf Klarna verweise. Da der Zahlungsdienstleister die Forderungen in eigenem Namen betreibe, sei es rechtlich schwierig, auf den Händler zu verweisen. Letztlich wurden jedoch immer Lösungen im Sinne der Konsumenten gefunden.

In einem Fall hatte eine Konsumentin laut VKI den Sendungsstatus ihrer nicht gelieferten Bestellung nachgewiesen, aber Klarna forderte trotzdem weitere Informationen und buchte die Forderung nicht aus. In einem anderen Fall schickte ein Kunde zwei Smartwatches zurück und legte die Rücksendenachweise vor, doch Klarna bestand weiterhin auf der Zahlung für eine der Uhren und begründete dies unzureichend.

"Die AK Österreich hat vor einigen Jahren eine Klage gegen Klarna wegen unübersichtlicher und intransparenter Geschäftsbedingungen eingereicht", so AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. Mit Klagseinbringung seien die Beschwerden deutlich weniger geworden, es gebe aber immer wieder Beschwerden vor allem wenn es Probleme im Bereich der Zahlung gibt. (APA)

 

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