Fairtrade-Grundgehalt für Beschäftigte auf Bananen-Plantagen
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RETAIL Redaktion 22.04.2021

Fairtrade-Grundgehalt für Beschäftigte auf Bananen-Plantagen

Der wirtschaftliche Druck auf die Bananen-Produzentenorganisationen steigt auch aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels stetig an.

WIEN. Der 21. April ist traditionell der Tag der Banane – ein guter Zeitpunkt, um nach einem Jahr Corona-Pandemie den Fokus der Aufmerksamkeit in den Globalen Süden zu verlagern. Denn die Fakten sprechen eine deutliche Sprache: Die Einkommenssituation im Bananenanbau ist nach wie vor dramatisch. Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind noch nicht überwunden, die Auswirkungen des Klimawandels auf die Ernteerträge sind spürbar und Investitionen zur Eindämmung neuartiger Pilzerkrankungen sind für das langfristige Überleben der Bananen-Plantagen notwendig. Das sind wirtschaftlich schwierige Rahmenbedingungen in einer Branche, die traditionell von knappen Preiskalkulationen entlang der gesamten Lieferkette und einem intensiven weltweiten Wettbewerb geprägt ist.
Fairtrade International reagiert auf diese Entwicklungen mit der Umsetzung des neuen Bananen-Standards ab Juli 2021. Diese Entscheidung ist das Resultat eines intensiven Stakeholder-Prozesses, in den sowohl Produzentenorganisationen, Händler, als auch nationale Fairtrade-Organisationen und externe Experten eingebunden wurden.

Neues Fairtrade-Grundgehalt für Beschäftigte auf Bananen-Plantagen
Das Fairtrade-Grundgehalt verpflichtet ab Juli 2021 zertifizierte Bananen-Plantagen, ihren Beschäftigten mindestens 70% eines existenzsichernden Nettolohns zu zahlen. „Als existenzsichernd gilt ein Lohn dann, wenn er nicht nur die Mindestkosten für Essen und das eigene Heim deckt, sondern auch die Ausgaben für Gesundheitsversorgung und die Schulbildung der Kinder, und darüber hinaus auch Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben möglich sind“, erklärt Hartwig Kirner, Geschäftsführer von Fairtrade Österreich. Weltweit variiert die Höhe eines solchen Lohnes sehr stark. Fairtrade International ist Mitglied der sogenannten Global Living Wage Coalition, die mithilfe der Anker-Methode Basiswerte für einzelne Regionen und Länder berechnet. Diese helfen aufzuzeigen, wie groß die Lücke zwischen den aktuell gezahlten und existenzsichernden Löhnen derzeit jeweils ist. Das Grundgehalt von Fairtrade ist wiederum ein wichtiger Schritt, um diese bestehenden Unterschiede auszugleichen. „Denn auch wenn der staatliche Mindestlohn darunterliegt, muss der Lohn auf das Niveau des Fairtrade-Grundgehalts angehoben werden. Gesenkt werden dürfen Löhne dagegen nicht“, betont Kirner.

Die Fairtrade-Prämie als Lohnauszahlung
Die sogenannte Fairtrade-Prämie erhalten alle Produzentenorganisationen zusätzlich zum Verkaufspreis. Derzeit liegt die Prämie bei einem US-Dollar pro Kiste Bananen, die zu Fairtrade-Bedingungen verkauft werden kann. Die Beschäftigten auf Plantagen entscheiden üblicherweise gemeinsam und in einem demokratischen Prozess, in welche sozialen, ökologischen oder ökonomischen Gemeinschaftsprojekte die Prämie investiert wird und welche Ziele erreicht werden sollen. „Im Zuge der Standardüberarbeitung müssen in Zukunft aber bis zu 30 Prozent der Fairtrade-Prämie als 'Cash-Payment' an die Beschäftigten ausgezahlt werden, sollte ein existenzsichernder Lohn noch nicht erreicht werden. Auf Wunsch der Arbeiterinnen und Arbeiter kann dieser Anteil um weitere 20 Prozent erhöht werden“, so Kirner abschließend. Um gewerkschaftliche Strukturen zu stärken und langfristig Kollektivverträge mit höheren Löhnen für die gesamte Bananen-Branche zu fördern, soll darüber hinaus auch der aktive Dialog zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern weiter forciert werden. (red)

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