LINZ. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat zehn raffinierte Rapsöle untersuchen lassen. Getestet wurden Eigenmarken österreichischer Handelsketten und Markenöle, für die Raps aus Österreich verwendet wird. Bei keinem der Produkte wurden die geltenden Höchstgehalte für Pestizidrückstände, Weichmacher oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) überschritten.
Rapsöl enthält einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren, darunter die Omega-3-Fettsäure Alpha-Linolensäure. Die getesteten Öle wurden auf Pestizidrückstände, Weichmacher und PAK untersucht. Alle Produkte hielten die jeweils geltenden Höchstgehalte ein. Die Preise lagen zwischen 1,89 und 7,99 Euro pro Liter, wobei die günstigsten Produkte Eigenmarken österreichischer Handelsketten waren.
Schadstoffe im Speiseöl
Schadstoffe können auf unterschiedlichen Wegen in Lebensmittel gelangen, etwa durch Rückstände aus dem Anbau oder während der Verarbeitung. Bei fettreichen Lebensmitteln wie Rapsöl wird daher auch auf Stoffe geprüft, die sich in Fett lösen können. Im AK-Test lagen alle zehn Öle innerhalb der geltenden Höchstgehalte.
Raffiniertes Rapsöl eignet sich aufgrund seiner Hitzebeständigkeit gut zum Braten. Der neutrale Geschmack überdeckt dabei den Eigengeschmack der Speisen nicht. Kaltgepresstes Rapsöl ist hitzeempfindlicher und eignet sich insbesondere für die kalte Küche, etwa für Salate.
Neue EU-Regeln für Gentechnik
Derzeit ist der Anbau gentechnisch veränderter Rapssorten in Österreich nicht erlaubt. Ab dem 17. Juli 2028 gilt eine neue EU-Verordnung für bestimmte Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken (NGT) entwickelt wurden. Diese Verfahren ermöglichen gezielte Veränderungen des Erbguts.
Pflanzen der Kategorie NGT-1, die von Behörden als gleichwertig mit konventionell gezüchteten Pflanzen eingestuft werden, sind künftig von den bisherigen EU-Gentechnikregeln ausgenommen. Damit könnten grundsätzlich auch entsprechende Rapssorten in Österreich angebaut werden. NGT-1-Pflanzen und daraus hergestellte Produkte müssen nicht als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Für Konsumenten wäre ihre Verwendung am Produkt damit grundsätzlich nicht mehr erkennbar. (red)