RETAIL
Amazon

Redaktion 29.11.2016

Abbau des Geoblockings

"Schwarzer Montag" für KMU im Handel.

WIEN. Die heute beschlossene "Allgemeine Ausrichtung zur Geoblocking-Verordnung" ist in den Augen des heimischen Handels besonders für KMU von Nachteil. Für Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), ist Geoblocking wichtig, eine Aufhebung berge große Risiken für die Online-Händler.

In der Verordnung geht es um Regeln für das sogenannte Geoblocking, wodurch Verbraucher bei Einkäufen in anderen Mitgliedsstaaten schlechtere Angebote erhalten als EU-Bürger anderer Länder. Eingesetzt wird Geoblocking von rund 40% der Onlinehändler. Am häufigsten wird dadurch der Online-Verkauf von Schuhen, Kleidern und Unterhaltungselektronik beschränkt. Geoblocking kann vom Einkauf von Waren über die Buchung von Hotels oder Mietautos bis zu digitalen Inhalten wie Musik oder Fernsehen reichen.

Durch die heutige Entscheidung wären Händler verpflichtet, die im Internet angebotenen Waren allen Konsumenten in der EU zu verkaufen. "Durch diesen 'Verkaufszwang' drohen österreichischen Handelsunternehmen Gewährleistungsansprüche aus ganz Europa", befürchtet Thalbauer. "Kommt die Verordnung in dieser Form, dann wäre das eine weitere Bürde insbesondere für kleine und mittlere Handelsunternehmen." Die würden dann eher davon absehen, ihre Onlinepräsenz auszubauen.

Positiv bewertet der Handel, dass von der Lieferverpflichtung in die gesamte EU Abstand genommen wurde. Welches Recht beim Verkauf in Ausland gilt, gehe aus dem Verordnungsentwurf aber nicht klar hervor. "Das hängt ganz davon ob, ob die Internetpräsenz auf den Konsumenten im Ausland 'ausgerichtet' ist", heißt es von der WKO. Was unter einem "Ausrichten" zu verstehen ist, sei nicht ausreichend definiert worden. "Rechtsunsicherheit ist das Letzte, was die Handelsunternehmen brauchen können", meinte Thalbauer. (APA)

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL