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LGV Frischgemuese

Redaktion 12.12.2016

Die Big Seven auf einen Blick

Lebensmittel müssen Nährwertkennzeichnung auf der Verpackung haben.

WIEN. Ein Blick auf die Verpackung wird ab dem morgigen Dienstag genügen, um sich über die Nährwerte von Lebensmitteln zu informieren. In Umsetzung einer EU-Verordnung werden die "Big Seven" (Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz), bezogen auf 100 g oder 100 ml, auf der Verpackung abgedruckt.

Die verpflichtende Nährwertdeklaration soll andere Ernährungsmaßnahmen ergänzen und in weiterer Folge eine bewusste Auswahl der Nahrung fördern, so das Gesundheitsministerium. Von der Verpflichtung zur Nährwertkennzeichnung sind unverpackte Lebensmittel ausgenommen. Weiters gibt es Ausnahmen, insbesondere für unverarbeitete Lebensmittel und Lebensmittel, bei denen Informationen zum Nährwert für die Kaufentscheidung nicht ausschlaggebend sind, etwa Gewürze.

Laut dem AK-Lebensmittelexperten Helmut Bohacek hätten schon bisher rund 70% der Verpackungen solche Hinweise enthalten - die nun einheitlich ausfallen. Bedauerlich sei jedoch, dass sich die EU nicht auf eine Ampelkennzeichnung mit grünen, gelben und roten Punkten einigen konnte. Denn rote Punkte hätten einen übermäßig hohen Salz-, Fett- oder Zuckergehalt, bezogen auf den Tagesbedarf, deutlicher hervorgehoben. (APA)

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