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SCS Seiersberg AG

Einkaufszentrum Seiersberg

Redaktion 06.07.2016

Diskussion um Einkaufszentrum Seiersberg

Bau könnte gegen Raumordnungsgesetze verstoßen haben.

GRAZ. Die steirischen Grünen stellten diese Woche eine dringliche Anfrage an SPÖ-Landesrat Anton Lang zu Raumordnung und Shopping City Seiersberg. Klubchef Lambert Schönleitner sagte, hier seien immer wieder Fragen gestellt worden, ob denn alles rechtmäßig gewesen und in der Intention des Raumordnungsgesetzes gewesen sei; Lang wiederum warf Schönleitner "Verunsicherung der Menschen" vor.

Schönleitner sagte, das Land habe die Entscheidung der Gemeinde immer sehr wohlwollend behandelt. "Da floss viel Kaufkraft aus Städten und Graz in Richtung Shopping City Seiersberg ab." Der Klubchef meinte, wenn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine der Verordnungen behebe, könnten laut Medienberichten 450 Mio. € an Zahlungen auf das Land zukommen. "Es ist zwar alles offen, aber es sieht so aus, als ob Druck auf das Land ausgeübt wird", sagte der Klubobmann; er würde sich wünschen, dass es keine neuen Einkaufszentren auf der grünen Wiese mehr gebe.

Noch keine Entscheidung
Lang sagte in seiner Anfragebeantwortung, es liege noch keine Entscheidung des VfGH vor. Wenn dies vorliege, werde man handeln. Es liege auch keine Klage gegen das Land vor, und deshalb könne es auch keine seriöse Einschätzung und Beantwortung geben. Der Landesrat warf Schönleitner in diesem Zusammenhang "Verunsicherung der Menschen" (rd. 2.000 Beschäftigte im EKZ) und "Schlagzeilenpolitik" vor. Es habe viele Novellierungen allein im Steiermärkischen Raumordnungsgesetz bei den Bestimmungen zu den Einkaufszentren in den vergangenen 15 Jahren gegeben; Ziel waren immer strengere Regelungen und das Verhindern von ungewollten Entwicklungen, zum Beispiel auf der "grünen Wiese" zu bauen. Immer sei man nicht erfolgreich, aber auch Schönleitner wisse ganz genau, dass viele Entwicklungen der Vergangenheit heute nicht mehr möglich wären.

Auf die Frage der Grünen, was man tun wolle, dass durch eine Grundstücksteilung im Bereich des Zentrums die Verkaufsfläche nicht von 5.000 auf 15.000 Quadratmeter steige, sagte Lang: Der Teilungsbewilligungsbescheid sei nach Ansicht der Landesabteilung 13 (Umwelt und Raumordnung, Anm.) weder zum Flächenwidmungsplan noch zum geltenden Bebauungsplan im Widerspruch. Relevant sei, ob ein Projekt realisiert werden soll, das den Raumordnungsvorgaben widerspricht; dazu gebe es aber keinerlei Anhaltspunkte.

Es liege keine Klage gegen das Land Steiermark als Aufsichtsbehörde vor, sagte der Landesrat. Eine Beurteilung hinsichtlich allfälliger Amtshaftungsansprüche gegen das Land Steiermark als auch gegen die Gemeinde Seiersberg-Pirka ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös möglich. Lang sagte, es stelle sich für ihn schon die Frage, "wie weit wir als Politik den Menschen vorschreiben sollen, wie sie ihr Leben zu führen haben. Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass die Konsumenten mitunter auch den Wunsch haben, ihre Einkäufe in Einkaufszentren zu erledigen."
Das wollte Schönleitner so nicht stehenlassen. Was sei denn sonst der Zweck der Politik, als Gesetze zu erlassen und für die Einhaltung sorgen. "Und hören wir endlich auf, so zu tun, als ob bei der Raumordnung alles in Ordnung ist. Man muss sich das Seiersberger Zentrum nur einmal von oben ansehen, die vier Würfel mit den überdachten Verbindungsgängen."

Der Antrag der Grünen auf einen Novelle der Raumordnung fand übrigens keine Mehrheit. (red/APA)

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