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Die neue Geoblocking-Verordnung freut Konsumenten, stößt bei der Wirtschaft aber auf wenig Begeisterung.

Redaktion 08.02.2018

Wirtschaft von Erleichterungen beim Online-Shopping nicht begeistert

Obmann für Versand- und Internethandel: "KMU-feindlich und kontraproduktiv“.

WIEN. Während sich viele Konsumenten über die geplanten Erleichterungen beim grenzüberschreitenden Online-Shopping, Stichwort Geoblocking, freuen dürften, hält sich die Begeisterung seitens der Wirtschaftstreibenden in Grenzen.
Für "KMU-feindlich und kontraproduktiv" hält Martin Sonntag, WKO-Obmann für den Versand-, Internet- und allgemeinen Handel, die diese Woche vom EU-Parlament beschlossene Geoblocking-Verordnung. Handelsobmann Peter Buchmüller findet, dass es jedem Händler überlassen werden muss, zu entscheiden, wem er Waren verkauft und wem nicht. Die Branchenvertreter kritisierten am Mittwoch in einer Aussendung "das Anwachsen von Bürokratie und überbordenden Verbraucherschutzbestimmungen".

Bisher können Online-Händler mithilfe des Geoblockings den Zugang zu bestimmten Bestellseiten verweigern, wenn die Kunden in einem anderen Staat ansässig sind oder im Ausland ausgestellte Kreditkarten benutzen. Oft werden sie dann automatisch auf Seiten in ihrem Land umgeleitet, wo die Preise womöglich höher sind; davon profitieren vor allem die großen Online-Shops, die in den unterschiedlichen EU-Staaten unterschiedliche Preise durchsetzen.

Die Neuregelung soll sicherstellen, dass Kunden beim Online-Shopping nicht mehr wegen ihres Wohnorts oder eines vorübergehenden Aufenthaltsorts diskriminiert werden. Auch sollen für Internet-Kunden im Ausland die gleichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten wie für ortsansässige Kunden. Dies gilt für den Kauf von Waren wie Kleidung und Möbel sowie für Dienstleistungen wie das Mieten einer Ferienwohnung oder eines Leihwagens. Ausgenommen sind urheberrechtlich geschützte Güter, etwa Filme, Musik, oder Bücher. (red/APA)

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