WIEN. Die Federal Trade Commission (FTC) und die Generalstaatsanwälte von 22 US-Bundesstaaten haben Klage gegen Amazon wegen mutmaßlich irreführender Werbepraktiken erhoben. Im Zentrum steht laut der Aussendung von Agenda 2050 die Preisgestaltung für Werbung auf den Plattformen des Konzerns. Amazon soll Werbekunden den Eindruck vermittelt haben, Anzeigen nach dem sogenannten „Second Price“-Prinzip abzurechnen, während in der Praxis ein „First Price“-Modell zur Anwendung gekommen sei.
Bereits 2019 sei zudem ein als „Soft Reverse Price“ bezeichneter Preisaufschlag eingeführt worden, der Werbetreibenden und Agenturen nicht transparent kommuniziert worden sei. Laut Klage habe Amazon dadurch Mehreinnahmen in Milliardenhöhe erzielt. Rund eine halbe Million kleine und mittelständische Unternehmen sollen von der Preisgestaltung betroffen sein.
Kritik an fehlender Transparenz
Agenda 2050 sieht in dem Verfahren eine Warnung für den Werbemarkt. Die Initiative kritisiert insbesondere unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen zwischen heimischen Medienunternehmen und internationalen Plattformkonzernen. Österreichische und europäische Publisher und Vermarkter seien regulatorischen Vorgaben unterworfen und würden ihre Reichweiten transparent ausweisen, während internationale Plattformen vielfach auf eigene Angaben setzten.
„Österreichische Publisher und Vermarkter stehen in einem unfairen Wettbewerb und weisen ihre Zahlen transparent aus. Sie behaupten sich mit marktkonformen Preismodellen und überzeugen mit Qualität und Reichweite“, sagt Eugen Schmidt, Präsident der Agenda 2050. Die Klage zeige aus seiner Sicht, dass bestehendes Recht konsequent durchgesetzt werden müsse.
EU-Regeln als Instrument
Agenda 2050 verweist in diesem Zusammenhang auf den Digital Services Act und den Digital Markets Act der Europäischen Union. Diese sollen aus Sicht der Initiative stärker genutzt werden, um faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber marktmächtigen Plattformen sicherzustellen.
„Es ist höchste Zeit für einen Paradigmenwechsel. Mit dem Digital Services Act und Digital Markets Act hat die Europäische Union das rechtliche Rüstzeug, um fairen Wettbewerb zu ermöglichen und Monopolisten in die Schranken zu weisen“, so Schmidt. Zugleich sieht er auch Werbetreibende in der Verantwortung, bei der Vergabe ihrer Budgets auf Transparenz und Medienvielfalt zu achten. (red)