WIEN. Die letztlich gescheiterte und zurückgezogene Klage des Satireportals "Tagespresse" gegen den ÖVP-Mandatar Andreas Hanger wegen unlauteren Wettbewerbs hat für deren Anwalt nun, zwei Jahre später, unangenehme Spätfolgen. Wie der "Standard" am Montag online berichtete, steht er nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vor einem Disziplinarverfahren, das zunächst noch teilweise eingestellt worden war.
Denkbar wäre eine Geldstrafe gegen den Anwalt, der Ausgang des Verfahrens ist aber völlig offen, so die Zeitung. Ein Anwaltskollege hatte die Ehre des Berufsstandes durch die Klage offenbar verletzt gesehen. Er setzte eine Sachverhaltsdarstellung auf und übermittelte sie Anfang August 2021 an die Rechtsanwaltskammer Wien.
Der Disziplinarrat wird sich nun im Kern mit zwei Vorwürfen beschäftigen. Zum einen habe der Anwalt mit der Klage gegen das "Sachlichkeitsgebot" verstoßen, als er Hanger vorwarf, sich als Politiker zu gerieren, tatsächlich aber ein Satireprojekt zu sein und der "Tagespresse" damit das Wasser abzugraben. Der zweite Vorwurf gegen den Anwalt lautet, dass er die "Tagespresse" "nicht ausreichend über die möglichen (Kosten-)Folgen bei Prozessverlust (...) aufgeklärt" hätte. Das Portal hatte diesen Vorwurf allerdings gar nicht gegen seinen Anwalt erhoben, wie dieser gegenüber dem "Standard" erklärte.