EuGH erklärte Datenabkommen - Internetaktivist Schrems spricht von Meilenstein
Chris Haderer
Max Schrems gewinnt gegen Facebook
MARKETING & MEDIA Redaktion 06.10.2015

EuGH erklärte Datenabkommen - Internetaktivist Schrems spricht von Meilenstein

Urteil ziehe eine klare Linie mit weitreichenden Konsequenzen für US-Firmen

Luxemburg/Menlo Park. Mit einem außergewöhnlich schnell gefälltem Urteil hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) am Dienstag die Rechtmäßigkeit der Übermittlung von Facebook-Daten in die USA für ungültig erklärt. Der Erfolg des Datenschutzaktivisten Max Schrems könnte nicht nur für Facebook, sondern für rund 4.000 US-Firmen große Konsequenzen haben: US-Unternehmen müssten in Zukunft ihre Daten auf EU-Servern speichern

Schrems ging gegen die Übermittlung von Facebook-Daten in die USA mit einer Klage vor, da spätestens seit bekannt werden der NSA-Affäre deren Sicherheit nicht mehr gegeben gewesen sei. Ende September hatte bereits der EuGH-Generalanwalt festgestellt, dass er das Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA für ungültig hält. Jetzt kam der EuGH ebenfalls zu dem Schluss, dass Server in den USA kein "sicherer Hafen" für die Daten von EU-Bürgern sind.

 In einer ersten Stellungnahme sprach der österreichische Jurist Max Schrems von einem "Meilenstein", was Online-Datenschutz betrifft. "Das Urteil zieht eine klare Linie. Es stelle klar, dass massenhafte Überwachung unsere fundamentalen Rechte verletzt. Ein angemessener Rechtsschutz müsse möglich sein, unterstrich Schrems. Die Entscheidung zeige auch auf, dass Regierungen und Wirtschaft nicht einfach die fundamentalen Datenschutzrechte ignorieren können, sondern die Gesetze befolgen müssen.

Diese Entscheidung ist ein schwerer Schlag für die globale Überwachung durch die USA, die sich in einem hohem Maße auf private Partner verlassen habe. Nun sei klar gestellt worden, dass die amerikanische Wirtschaft nicht einfach die Spionagetätigkeit ihrer Regierung unterstützen könnten und dabei europäische Grundrechte verletzen dürfe. Das Gerichtsurteil stellt laut dem Österreicher klar, dass nationale Datenschutzbeauftragte den Datentransfer in die USA in jedem individuellen Fall prüfen können. "Safe Harbour" sei zuvor ein Blanko-Schein für die Übermittlung gewesen. (APA)

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