Funke und Signa fechten Schiedsgerichtsentscheid an
© Mediaprint Peter Tomschi
Christoph Dichand
MARKETING & MEDIA Redaktion 27.05.2020

Funke und Signa fechten Schiedsgerichtsentscheid an

Wegen "schwerwiegender Unregelmäßigkeiten" – soll der Verkauf der Anteile an "Krone", "Kurier" und Mediaprint abgelehnt werden

WIEN. Die juristische Auseinandersetzung zwischen den Eigentümern der Kronen Zeitung geht in die nächste Runde. Die Funke-Mediengruppe wird das Urteil des Schweizer Schiedsgerichts, das vergangene Woche ergangen ist, anfechten. Das teilten Funke und Signa-Holding am Montag mit. Grund dafür seien unter anderem "die im Schiedsverfahren aufgetretenen schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten".

Urteilsverkündung
Vergangenen Mittwoch hatte es im jüngsten Schweizer Schiedsgerichtsverfahren zwischen der Funke-Mediengruppe und der Kronen Zeitung ein Urteil gegeben. Kronen Zeitung- Herausgeber und -Eigentümervertreter Christoph Dichand sah durch dieses die Vorrechte der Dichands in den Verträgen mit der Funke-Gruppe "vollinhaltlich" bestätigt.

Der Funke-Mediengruppe, die unter anderem die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) herausgibt, und der Familie Dichand gehört jeweils die Hälfte der Kronen Zeitung. Seit 2018 ist in Funkes Beteiligungsunternehmen auch die Signa-Holding des österreichischen Immobilienunternehmers Rene Benko an Bord.

Ausbau der Stimmenmehrheit
Einen Verkauf ihrer Anteile an den Gesellschaften der Krone, dem Kurier oder der Mediaprint schließen die Funke-Mediengruppe sowie Signa "kategorisch aus", hieß es in der Aussendung außerdem. Die Familie Dichand hatte nach dem Urteil gegenüber dem Standard Interesse an den Krone-Anteilen der Funke-Gruppe bekundet.

Funke und Signa wiesen außerdem darauf hin, dass das deutsche Bundeskartellamt Mitte Februar die von ihnen angemeldete Erlangung der Mehrheit an den Krone-Gesellschaften freigegeben habe. Sobald diese "auch in Österreich kartellrechtlich genehmigt beziehungsweise nicht untersagt wird, streben die Gesellschafter den weiteren Ausbau ihrer heute schon vorhandenen Stimmenmehrheit an", hieß es weiter. (red)

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL