WIEN. Die Novellierung der AVMD-RL stärkt das System der Selbstregulierung der kommerziellen Kommunikation nachhaltig. Der Österreichische Werberat setzt einen weiteren Schritt zur Stärkung der Selbstregulierung mit der Einrichtung eines Fachbeirats für Lebensmittelwerbung im Zusammenhang mit Kindersendungen.
In diesem Sinne unterstützt der Lebensmittel-Fachbeirat den Österreichischen Werberat bei Beschwerden betreffend unangebrachte audiovisuelle kommerzielle Kommunikation, welche unmittelbar vor, nach oder während (Werbeunterbrechungen) Sendungen ausgestrahlt wird, die sich ausschließlich oder überwiegend an Kinder (Personen unter 12 Jahren) richten.
„Mit der Einrichtung des Fachbeirats können wir künftig unseren Werberätinnen und Werberäten eine fachlich hochwertige Expertise in diesem Bereich zur Verfügung stellen“, zeigt sich ÖWR-Präsident Michael Straberger über die qualitative Aufwertung im Rahmen des Beschwerdeverfahrens erfreut.
Experten nominiert
Der Lebensmittel-Fachbeirat besteht aus maximal sechs Experten und setzt sich aus Vertretern verschiedener Fachbereiche im Zusammenhang mit Lebensmitteln und Ernährung (z.B. Ernährungswissenschaft und -lehre, Lebensmittelbegutachtung, Lebensmitteltechnologie und -chemie, Lebensmittelrecht, Ernährungskommunikation und Agrarmarketing) zusammen. Die Nominierung als Mitglied des Lebensmittel-Fachbeirats erfolgte auf Antrag des Vorstands. Die Mitglieder des Lebensmittel-Fachbeirats werden von der Generalversammlung ernannt.
Besonders erfreulich, so Straberger, sei die hochkarätige Besetzung dieses Gremiums:
Florian Tschandl
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages)
Jürgen König
Universität Wien, Department Ernährungswissenschaft, Leiter
Josef Holzer
Lebensmittelversuchsanstalt GmbH, Fachlicher Leiter Begutachtung
Marlies Gruber
forum. ernährung heute, Verein zur Förderung von Ernährungsinformationen, Geschäftsführerin
Andreas Kadi, MBA
SRA Consulting, Gründer und Partner
Michael Blass
Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH, Geschäftsführer
Expertise für Werberäte
Konkret gibt der Lebensmittel-Fachbeirat eine Stellungnahme dazu ab, ob es sich bei einem beworbenen Produkt um ein Lebensmittel oder Getränk handelt, das Nährstoffe oder Substanzen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung wie insbesondere Fett, Transfettsäuren, Salz / Natrium und Zucker enthält, deren übermäßige Aufnahme im Rahmen der Gesamternährung nicht empfohlen wird, und ob Form oder Inhalt der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation für die genannten Lebensmittel den allgemeinen Grundsätzen in Kapitel 2.2.1.4.1. und den speziellen Bestimmungen in Kapitel 2.2.1.4.2. des Ethik Kodex der Werbewirtschaft widersprechen. Im Anlassfall kann der Lebensmittel-Fachbeirat auch um Stellungnahme zu anderen Beschwerden betreffend Lebensmittelwerbung ersucht werden.
„Diese Expertise wird gemeinsam mit der Beschwerde, der Stellungnahme des Unternehmens sowie der Arbeiterkammer an unsere Werberätinnen und Werberäte als Entscheidungshilfe weitergeleitet und unterstützt das Gremium bei seiner Entscheidung über die Werbemaßnahme auf Basis des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft“, erklärt Straberger.
Weitere Detail finden Sie auf der WR-Homepage unter: https://werberat.at/show_4392.aspx
(red)