Online-Vermarkterkreis zum Privacy Shield
© AboutMedia
Eugen Schmidt (AboutMedia)
MARKETING & MEDIA Redaktion 23.07.2020

Online-Vermarkterkreis zum Privacy Shield

Wichtiger Schritt für den Medienstandort darf nicht zur Bürokratiefalle werden.

WIEN. Während sich österreichische und europäische Medienanbieter und Vermarkter verantwortungsbewusst an die strikten Auflagen der EU-Datenschutzgrundverordnung halten, genossen US-Digitalgiganten wie Facebook durch das „Privacy Shield“ eine Sonderstellung. Es ließ die Übertragung europäischer Daten in die Vereinigten Staaten zu, wo gesetzlich kein vergleichbarer Datenschutz vorgesehen ist. „Die Europäische Union bietet mit der Datenschutzgrundverordnung klare Rahmenbedingungen, die für alle Anbieter gelten müssen. Das Ende des ‚Privacy Shields‘ ist ein richtiger Schritt, um Wettbewerbsgleichheit und -fairness zu schaffen. Für Facebook und Co. müssen die gleichen Spielregeln wie für alle anderen Medienanbieter gelten“, betont Eugen Schmidt (AboutMedia), Leiter des Online-Vermarkterkreises in der größten Interessenvertretung der österreichischen Digitalwirtschaft.

Österreichische Medien und Vermarkter brauchen Rechtssicherheit
Während die Entscheidung des EuGH aus Mediensicht absolut richtig und begrüßenswert ist, warnt der Online-Vermarkterkreis vor neuen bürokratischen Hürden, die österreichischen und europäischen Unternehmen nun drohen. Es dürfe nicht sein, dass für den Einsatz gängiger Software wie beispielsweise der Werbetechnologie von Amazon oder Google AdManager nun die Unternehmer in die Pflicht genommen werden und hohe Summen in juristischen Beratungsaufwand für neue Vereinbarungen mit ihren Kunden investieren müssen. Das betrifft nahezu den gesamten Medienbereich und die Digitalwirtschaft, die aufgrund der Vormachtstellung der US-Digitalgiganten großteils mit deren Produkten arbeitet. „Die Europäische Union ist gefordert, mit den Vereinigten Staaten eine Lösung zu erarbeiten, die zu keiner Mehrbelastung europäischer und österreichischer Unternehmen, insbesondere Klein- und Mittelunternehmen, führt. Datenschutz ist ein hohes Gut, das die Europäische Union jetzt mit Weitsicht verteidigen muss, ohne den Digitalstandort zu schwächen. Der rechtliche Disput zwischen der EU und den USA darf nicht zum Hemmschuh für die heimische Werbewirtschaft werden“, sagt Schmidt abschließend. (red)

 

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL