WIEN. Mit 1. April 2019 werden die Mindestgrundgehälter für die rund 2.600 kaufmännischen Angestellten bei Tages- und Wochenzeitungen und deren Online- und Nebenausgaben um 2,8% angehoben. Darauf einigten sich der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) in der gestrigen Verhandlungsrunde.
Neben der Erhöhung der Mindestgrundgehälter werden auch die Summe aller bisherigen Quinquennienbeträge und die Lehrlingsentschädigung um 2,8% erhöht. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 12 Monate.
Darüber hinaus wurde die Anrechnung der Karenzzeiten inklusive Familienzeitanrechnung auf 24 Monate erhöht sowie die Einführung eines Anspruchs auf Familienzeit, der sogenannte „Papamonat“, vereinbart.
„Der erzielte Kompromiss trägt einerseits den strukturellen Herausforderungen der Zeitungs- und Magazinbranche Rechnung und stellt andererseits eine faire - und deutlich über der Inflation liegende – Erhöhung der Gehälter für die Belegschaft dar. Trotz der unterschiedlichen Interessen war das Verhandlungsklima von sozialpartnerschaftlichem Verständnis und Konstruktivität geprägt“, so Claudia Gradwohl, die Verhandlungsleiterin der Arbeitgeberseite.
Auch der Verhandlungsleiter der GPA-djp, Alois Freitag schätzt das konstruktive Verhandlungsklima. „Neben einer für die Branche vertretbaren Gehaltssteigerung konnten im Rahmenrecht zukunftsorientierte Akzente, wie der Anspruch auf Familienzeit vereinbart werden“, so Freitag. (red)
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