Allergenkennzeichnung ist machbar
RETAIL 04.03.2015

Allergenkennzeichnung ist machbar

LEH Zwei Prozent sind von Lebensmittelallergie betroffen

Salzburg. Etwa zwei Prozent der weltweiten Bevölkerung leiden unter einer schweren Lebensmittelallergie oder -unverträglichkeit. In Österreich betrifft dieses Leiden demnach in etwa gut 168.000 Personen. Der Alltag der Betroffenen soll aber durch die seit vergangenem Dezember eingeführte Verpflichtung zur Allergenkennzeichnung für unverpackte Lebensmittel erleichtert werden. In Sachen Umsetzung gibt es zurzeit aber noch Aufholbedarf: Laut Lebensmittelgutachter Andreas Kadi von Sraconsulting sei es momentan noch nicht möglich, im Restaurant, beim Bäcker oder am Markt ausreichend über Allergene im Essen informiert zu werden.

Auch alkoholische Getränke

„Vielen Betrieben ist gar nicht bewusst, dass sie davon betroffen sind – egal ob Gastronomiebetrieb, Ferienpension mit Frühstücksbuffet oder Greißler mit Thekenverkauf. Spätestens wenn die Lebensmittelüberwachung in der Tür steht und nach einer schriftlichen Dokumentation fragt, wird’s problematisch”, kommentiert Kadi. Die Allergenkennzeichnung wurde in die Österreichische Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) eingearbeitet. Damit wird die Erstellung eines Verzeichnisses allergener Stoffe auf dem Etikett von Lebensmitteln zwingend – auch was alkoholische Getränke angeht. Die Umsetzung der Verordnung, so Kadi, sei zwar nicht immer einfach, aber auf jeden Fall machbar. (dp)

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