Schnitzeljäger auf Leumund-Pirsch
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InformativAMA-Marketing Geschäftsführerin Christina Mutenthaler-Sipek. „Mittlerweile haben wir 1.400 Partnerbetriebe im Programm, die freiwillig die Herkunft ihrer verwendeten Rohstoffe deklarieren.”
RETAIL Redaktion 01.09.2023

Schnitzeljäger auf Leumund-Pirsch

Die Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie ist laut AMA durchführbar und wird freiwillig bereits gemacht.

WIEN. Die Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie hat einige Gemüter über das sommerliche Maß hinaus erhitzt. Gastro- und Landwirtschaftsvertreter sprachen sich erbost dagegen aus und verwiesen auch auf die AMA als Negativbeispiel dafür, was Kennzeichnung nicht zu leisten imstande wäre. Die AMA hat darauf reagiert und rückt einen Status quo gerade.

Freiwillige Kennzeichnung

Zum einen faktisch: Gastrobetriebe, die das AMA Genuss Region-Zeichen führen, setzen die Qualitäts- und Herkunftskennzeichnung bereits freiwillig um – in derzeit rd. 1.400 Partnerbetrieben. Und zum anderen theoretisch mit der Ansage, dass diese Herkunftskennzeichnung auch mit mäßigem bürokratischen Aufwand möglich wäre. „Wir sind sehr stolz auf unsere AMA Genuss Region Betriebe, die ihren Gästen eine größtmögliche Transparenz über die verwendeten Rohstoffe bieten”, folgert AMA-Marketing Geschäftsführerin Christina Mutenthaler-Sipek klar.

Rund 3,5 Mio. Mahlzeiten wurden 2022 täglich außer Haus konsumiert. 40% davon entfielen auf die Gemeinschaftsverpflegung, d.h. die regelmäßige Verpflegung von Menschengruppen in Betrieben, Gesundheits- und Pflegeinstitutionen sowie Bildungseinrichtungen. Für diesen Bereich gilt ab 1. September 2023 auch die verpflichtende Herkunftskennzeichnung.
Für den Rest (60% inkl. Gastronomie) der Außer-Haus-Verpflegung gilt die Regel nicht. (red)

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