•• Von Oliver Jonke
Die Corona-Stützungsmaßnahmen haben viele Insolvenzen zeitlich verzögert. Jetzt treffen höhere Zinsen, schwache Nachfrage und ein strengeres Kreditumfeld auf Unternehmen, deren Polster aufgebraucht sind.
medianet: Wie ist die aktuelle Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen in Österreich – war das nur ein Corona-Nachholeffekt?
Leopold Kaufmann-Grümeyer: Corona war ein Teil der Erklärung, aber nicht der Kern. Bei KMU sehe ich vor allem teure Finanzierung, restriktive Kreditvergabe und Unsicherheit bei Kunden. Gerade im Bau- und Immobilienumfeld kippt es schnell: Wenn Finanzierungen nicht zustande kommen, werden Projekte verschoben – und dann fehlt der Umsatz entlang der gesamten Kette.
Gerald Kerbl: Bei Konzernen wirkt zusätzlich die „lange Welle“: Viele Gruppen haben 2019 bis 2021 investiert und danach Lieferketten- sowie Energiepreisschocks verdaut. Mit höheren Zinsen und strengeren Covenants werden Risiken, die vorher verkraftbar waren, plötzlich existenziell. Häufig kumulieren mehrere Belastungen gleichzeitig – und drücken dann direkt auf die Liquidität.
medianet: Wie sieht das abseits der Bauwirtschaft aus?
Kaufmann-Grümeyer: In der Breite wird es enger, weil Sanierung Geld kostet. Ein Betrieb stabilisiert sich oft nur, wenn er Prozesse strafft, Personal anpasst und eine Zwischenfinanzierung bekommt. Wenn Banken Sanierungskosten nicht mittragen oder nur gegen private Sicherheiten, bleibt vielen der Schritt in ein Verfahren als
letzter Ausweg – obwohl operative Substanz noch vorhanden wäre.
Kerbl: Bei größeren Unternehmen ist das Prinzip ähnlich, nur mit mehr Ebenen: Cash-Pooling, konzerninterne Finanzierungen, Garantien. Wenn eine Gesellschaft wackelt, kann das über Verflechtungen rasch mehrere Einheiten anstecken. Deshalb braucht es früh eine belastbare Zahlenbasis und klare Zuständigkeiten – sonst verliert man in Verhandlungen Vertrauen.
medianet: Wie können sich Unternehmen frühzeitig gegen eine drohende Insolvenz absichern?
Kaufmann-Grümeyer: Liquiditätssteuerung ist alles: Überblick über Ein- und Ausgänge, konsequentes Mahnwesen, realistische Planung, Szenarien. Frühwarnsignale sind etwa wiederholte Stundungswünsche, Zahlungszielverlängerungen oder ausbleibende Aufträge. Sobald es kritisch wird, braucht es einen konkreten Sanierungsfahrplan: Welche Bereiche verdienen Geld, welche nicht? Je früher Handlungen gesetzt werden, desto eher kann man defizitäre Teilbereiche schließen und das Werthaltige sichern – statt am Ende alles zu verlieren.
Kerbl: Ergänzend: Covenant-Management und Stakeholder-Strategie. Auch die Restrukturierungsordnung kann eingesetzt werden – ein gerichtliches, vorinsolvenzliches Verfahren. Es richtet sich an Unternehmen, die insolvenzgefährdet sind, aber noch nicht zahlungsunfähig – und kann Zeit für eine geordnete Einigung und den Fortbestand schaffen, wenn man es früh nutzt.
medianet: Was sind die häufigsten Ursachen für Insolvenzen?
Kerbl: In der Praxis sehe ich viele Fälle mit Managementbezug – nicht immer als „Fehler“, sondern als zu optimistische Planung und zu spätes Gegensteuern. Dazu kommen strukturelle Brüche: Lieferketten, Standortverlagerungen, Technologiewechsel oder ein Geschäftsmodell, das plötzlich nicht mehr trägt. Der typische Krisenverlauf kann unterschiedlich schnell verlaufen. Manchmal bleibt dem Management zu wenig Zeit um entsprechend zu handeln, doch oftmals werden die Warnsignale nicht als solche wahrgenommen und somit auch nicht adäquat reagiert.
Kaufmann-Grümeyer: Häufig ist es die Mischung aus Fehleinschätzungen und externen Ausfällen: Ein großer Kunde zahlt nicht, ein Projekt stockt, gleichzeitig steigen Kosten. Besonders heikel sind Kettenreaktionen in Bau, Handel und der Gastro. Dazu kommt ein Thema, das oft unterschätzt wird: Altabfertigungen und oder Pensionszusagen, für die keine ausreichenden Vorsorgen bestehen. Diese finanzielle Last verunmöglicht in der Praxis gerade bei Klein- und Mittelbetrieben mit langgedientem Personal häufig eine außergerichtliche Sanierung (sprich drastische Verschlankung des Betriebes).
medianet: Wie geht man professionell damit um – auch in der öffentlichen Wahrnehmung?
Kaufmann-Grümeyer:: Offenheit und Fairness sind entscheidend. Mitarbeitende müssen verstehen, was passiert und warum – sonst fehlt die Basis für jede Sanierung. Das gilt genauso für Kunden und Lieferanten.
Kerbl: Bei Konzernen kommt die Kapitalmarkt- und Medienlogik dazu: klare, faktenbasierte Kommunikation, ohne Spekulationen zu füttern. Professionell ist, wenn die Botschaft konsistent ist: Fortführung, Plan, nächste Schritte.
medianet: Wie läuft ein Insolvenzverfahren in Österreich grundsätzlich ab?
Kerbl: Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung lösen die Insolvenzantragspflicht aus; der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern, spätestens binnen 60 Tagen zu stellen. Der Antrag kann – je nach Verfahrensart – vom Schuldner oder auch von Gläubigern kommen; ein Sanierungsverfahren kann jedoch nur der Schuldner beantragen. Wer die Frist versäumt, riskiert haftungsrechtliche Konsequenzen.
Das Gericht eröffnet das Verfahren nur, wenn ausreichend Vermögen vorhanden ist, um zumindest die Anlaufkosten zu decken. Bei Konzernen wird es dann schnell komplex: mehrere Gesellschaften, mehrere Gläubigergruppen, häufig mehrere Verwalter – und damit ein hoher Koordinationsbedarf.
medianet: Wie funktioniert eine Sanierung?
Kaufmann-Grümeyer: Es gibt das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung und ohne Eigenverwaltung; beantragen kann es nur der Schuldner. Mit dem Antrag wird ein Sanierungsplan vorgelegt, und das Gericht bestellt einen Sanierungsverwalter bzw. Insolvenzverwalter. Nach Eröffnung werden Forderungen angemeldet und geprüft; binnen 90 Tagen findet jedenfalls die Berichts- und Prüfungstagsatzung statt. Danach wird über den Sanierungsplan abgestimmt.
Für die Annahme braucht es die Mehrheit nach Köpfen und Kapital. Die Mindestquote liegt ohne Eigenverwaltung bei 20%, mit Eigenverwaltung bei 30% – jeweils zahlbar binnen längstens zwei Jahren. Der Plan muss nachvollziehbar zeigen, wie diese Quote finanziert wird.
Kerbl: In Konzernen muss der Plan natürlich für mehrere Gesellschaften bedacht werden; die Quote(n) müssen verdient werden. Gerade in Konzernen kann Geld nicht planlos eingesetzt werden. Abseits gesellschaftsrechtlicher Restriktionen muss die Leistbarkeit der Quote pro Gesellschaft sichergestellt werden. Operative Abhängigkeiten entscheiden oft darüber, ob eine Fortführung als Ganzes oder in Teilbereichen gelingt – Sanierung ist auch immer Projektsteuerung unter höchstem Zeitdruck.
medianet: Wie beurteilen Sie die jüngsten gesetzlichen Änderungen der Insolvenzordnung?
Kerbl: Ab 1. Jänner 2026 wird die Insolvenzordnung geändert: Zahlungen für öffentliche Abgaben (z.B. Umsatzsteuer, Lohnsteuer, SV-Beiträge) und dafür bestellte Sicherheiten sind weitgehend nicht mehr anfechtbar. Masseverwalter können solche Zahlungen kurz vor Insolvenzeröffnung damit grundsätzlich nicht mehr zurückfordern; bei fehlender Masse gilt das jedenfalls für Beträge über 4.000 Euro. Für die Immobilienertragsteuer ist eine Sondermasse vorgesehen. Das stärkt den Fiskus, lässt aber für andere Gläubiger weniger übrig – und kann Geschäftsführer entlasten, weil Haftungen wegen Quotenschadens seltener werden.
