WIEN. Mit der Investitionsprämie hat die Bundesregierung nach den Liquiditätssicherungsmaßnahmen ein Impulsprogramm gestartet, um die Resilienz und die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Betriebe durch Investitionen zu stärken. „Unternehmer haben nun länger Zeit, ihre Investitionstätigkeit zu starten“, sagt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. „Die sogenannten ersten Maßnahmen, die den Beginn der Investitionstätigkeit kennzeichnen, müssen bis Ende Mai gesetzt werden. Erste Maßnahmen sind Bestellungen, Lieferungen und Anzahlungen.“
Weiters hat die Europäische Kommission die 5. Novelle des „Befristeten Rahmens“ für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft in der Covid-19-Krise angenommen. Der Befristete Rahmen stellt seit Mitte März 2020 die zentrale Rechtsgrundlage für Krisenbeihilfen der Mitliedstaaten dar. Mit der Annahme wird die Geltungsdauer des ursprünglich mit Jahresende 2020 befristet gewesenen und zunächst bis Ende Juni 2021 verlängerten Rahmens um ein weiteres halbes Jahr verlängert, also bis zum 31. Dezember 2021. „Das bedeutet, dass wir unseren Unternehmen noch umfassender helfen können als bisher“, meint Schramböck.
Die Obergrenze für sehr vereinfacht und flexibel zu gewährende Beihilfen wurde von 800.000 auf 1,8 Mio. € mehr als verdoppelt. Dieser zusätzliche Spielraum ermöglicht es, die Unternehmen nach der anfänglich unmittelbar notwendigen Liquiditätsstärkung auch bei der Finanzierung von Projekten „aus der Krise heraus“ zu unterstützen. Gleichzeitig können mit dieser Erhöhung Umsatzausfälle, die durch die behördlich angeordneten Geschäftsschließungen verursacht wurden, in noch größerem Maße als bisher abgedeckt werden.
Bemerkenswert ist die Anhebung der Obergrenze für Fixkostenzuschüsse von drei auf zehn Mio. €, was mehr als eine Verdreifachung bedeutet. Die neue Obergrenze gewährleistet, dass dieses Förderungsinstrument 2021 ebenfalls wirksam zum Einsatz gebracht werden kann und auch Großunternehmen miteinbezogen werden können, für die bereits im Vorjahr die entsprechenden Förderungsmöglichkeiten ausgeschöpft waren.
Die neue Handelsstrategie der EU
Schramböck: „Gerade in so herausfordernden wirtschaftlichen Zeiten ist es (auch) wichtig, dass die EU-Handelspolitik auf ihre Aktualität und Wirksamkeit überprüft wird. Denn wann, wenn nicht jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um darüber nachzudenken, wie die Resilienz der europäischen Lieferketten verbessert und eine weitere Stärkung der Nachhaltigkeit auch im Rahmen der Freihandelsabkommen erreicht werden können?“
Die Vorschläge für eine neue Handelsstrategie seitens der Europäischen Kommission (EK) soll die aus dem Jahr 2015 stammende „Trade for All“ Strategie ablösen und enthält neben der allgemeinen Ausrichtung der EU-Handelspolitik auch Vorschläge zur Reform der Welthandelsorganisation. Im Juni 2020 hat die EK eine umfassende Überprüfung der Handelspolitik der EU eingeleitet, einschließlich einer öffentlichen Konsultation, in der das Europäische Parlament (EP), Interessenträger und die Zivilgesellschaft um Beiträge ersucht wurden. Ziel der EK ist es, einen Konsens über eine neue mittelfristige Ausrichtung der EU-Handelspolitik zu erzielen und dabei auf eine Vielzahl neuer globaler Herausforderungen zu reagieren und insbesondere auch die Lehren aus der Covid-19-Krise zu berücksichtigen. Auch Österreich hat sich an diesem wichtigen Prozess aktiv beteiligt und ein Papier zu „unseren“ Prioritäten bei der Überprüfung der EU-Handelspolitik abgegeben. Die neue Strategie wird nun in den einschlägigen EU-Gremien diskutiert und im Mai 2021 sollen dazu Ratsschlussfolgerungen ergehen. Schramböck: „Ich freue mich insbesondere, dass sich viele der österreichischen Prioritäten in der nun veröffentlichten EK-Mitteilung wiederfinden, wie z.B. die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Wertschöpfungsketten; enge Zusammenarbeit mit Handelspartnern; die Wichtigkeit der Reform der Welthandelsorganisation; Unterstützung der EU-Unternehmen insbesondere der KMU und die Verstärkung des EU-Fokus auf Implementierung und Durchsetzung von Handelsabkommen inklusive ihrer Nachhaltigkeitskapitel.“
Export könnte sich bis Ende 2021 erholen
„Die Exportwirtschaft sichert in Österreich jeden zweiten Arbeitsplatz und sorgt für Wohlstand“, betont die Wirtschaftsministerin. „Eine aktive Handelspolitik ist ein entscheidender Motor für die Entwicklung eines internationalen Wirtschaftsstandortes wie Österreich.“ Eine erfreuliche Chance: „Unsere Warenexporte könnten bis Ende 2021 wieder das Vorkrisenniveau erreichen.“
Das Kompetenzzentrum „Forschungsschwerpunkt Internationale Wirtschaft“ (FIW) erstellte im Auftrag des Wirtschaftsministeriums für 2021 und 2022 Prognosen zur Entwicklung des heimischen Außenhandels. Ausgangslage ist, dass es gelingt, die Impfrate auch in den Ländern des Euro-Raums so zu erhöhen, dass bis Ende April bereits eine gute Durchimpfungsrate der älteren Bevölkerung und in der zweiten Jahreshälfte eine flächendeckende Durchimpfung erreicht ist. Unter dieser Voraussetzung könnte das Vorkrisenniveau im österreichischen Warenexport bis Ende 2021 wieder erreicht werden. So könnte 2021 das Wachstum der Warenexporte real um bis zu 5,5 Prozent und der Export von Dienstleistungen um 2,6 Prozent steigen. Haupttreiber dieser Entwicklung ist der grenzüberschreitende Reiseverkehr.
„Die Wirtschaftskrise ist mit der Gesundheitskrise unweigerlich verbunden“, kommentiert Schramböck. „Wir können die Wirtschaftskrise nur lösen, wenn wir auch die Infektionszahlen unter Kontrolle halten.“ Um die exportierenden Unternehmen noch weiter zu unterstützen, soll eine Exportplattform gegründet werden. „Wir müssen mit den stärksten Märkten der Welt mitwachsen. Im Vergleich zu anderen großen Ländern der Welt konnte sich China als Wachstumsmotor inmitten von schrumpfenden Volkswirtschaften abheben. Im Rahmen des Exportes werden wir daher einen Schwerpunkt auf Asien legen.“
Digital Innovation Hubs
Der digitale Wandel ist Chance und Herausforderung für unsere Gesellschaft und Wirtschaft. „Mit den ‚Digital Innovation Hubs‘ haben wir attraktive Innovations- und Forschungs-Netzwerke geschaffen, die heimische KMU gezielt bei ihren Digitalisierungsvorhaben unterstützen“, betont die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. „Mit der Regionalisierung der Digitalisierungs-Hubs erhalten alle Unternehmen direkten Zugang zu hochkarätigen Partnern aus Forschung und Wirtschaft. Davon profitiert der gesamte Wirtschaftsstandort.“ Das Programm, das speziell kleine und mittlere Betriebe bei ihrer erfolgreichen digitalen Entwicklung unterstützen soll, wird von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) abgewickelt.
Mit der zweiten Ausschreibung wurde eine österreichweite Abdeckung erreicht. Ein Großteil der heimischen KMU hat damit eine regionale Anbindung an einen der Digitalisierungs-Hubs. Die Ansprechpartner finden sich in zahlreichen Einrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Unternehmen, Non-Profit-Organisationen) und bieten ihre Leistungen jeweils in mehreren Bundesländern in „Digitalzentren“ an. Diese Digitalzentren entstehen durch das erfolgreiche Vernetzen von bereits bestehenden Forschungs- und Innovationseinrichtungen, wie Universitäten, Fachhochschulen oder Kompetenzzentren mit dem Fokus auf das Thema Digitalisierung und sollen als erste Adresse für kleine und mittlere Betriebe gelten. Mit den „Digital Innovation Hubs“ wird auch die Teilnahme an europäischen Initiativen erleichtert und verbessert werden, denn die FFG hat als nationale Kontaktstelle für europäische Programme stets auch die europäische Ebene im Blick.
Die drei bestehenden „Digital Innovation Hubs“ werden somit um drei weitere erweitert:
1) DIH innov:ATE (Austria's Digital Innovation Hub for Agriculture, Timber and Energy)
Themen: Robotics, Automation, AI, Smart Industry & Infrastructure (Cybersecurity, Blockchain), Big Data, Forecasts & Simulation mit speziellem Fokus auf die Land-, Holz-, Forst- und Energiewirtschaft
Bundesländerabdeckung: Steiermark, Kärnten, Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, Wien
Beteiligte Organisationen:
- Wood K Plus
- FH Kuchl
- Möbel- und Holzbau Cluster
- Universität für Bodenkultur (BOKU), Institut für Landtechnik
- Josephinum Research
- Montanuniversität Lehrstuhl für Energieverbundtechnik
- Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
- Institut für Höhere Studien (IHS)
- Know-Center
- Thi Techhouse
- Blue Minds Solution
2) DIH Süd
Themen: Produktions- & Fertigungstechnologien, Sicherheit, Data Science Wissen aus Daten, Digitale Geschäftsmodelle & -prozesse, Logistik sowie das Querschnittsthema Humanressourcen & Nachwuchs
Bundesländerabdeckung: Steiermark, Kärnten, Burgenland
Beteiligte Organisationen:
- Joanneum Research
- Technische Universität Graz
- FH JOANNEUM
- FH Kärnten
- Alpen-Adria Universität Klagenfurt
3) DIH Arbeitswelt KMU
Themen: Digitale Transformation und Innovation, Industrie 4.0, eServices, Artifical Intelligence, Security
Bundesländerabdeckung: Oberösterreich, Niederösterreich
Beteiligte Organisationen:
- Johannes Kepler Universität (Linz), Institut für Berufs- und Erwachsenenbildungsforschung (Linz)
- Fachhochschule Oberösterreich Campus Hagenberg
- Kunstuniversität (Linz Creative Robotics)
- FH St. Pölten (NÖ)
Aufgaben der „Digital Innovation Hubs“ sind Information, Weiterbildung und Digitale Innovation zum Nutzen der Zielgruppe KMU. Die Ausschreibung wurde mit einem Budget von vier Millionen Euro aus Mitteln der Nationalstiftung (NATS) ausgestattet und richtet sich an Akteure mit Forschungsschwerpunkten im Digitalisierungsbereich zur Errichtung weiterer „Digital Innovation Hubs“ in Österreich. Das Programm des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) wird von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) abgewickelt.
Frauenförderung für Fairness in der Wirtschaft
Für Schramböck ist die Förderung des Potenzials von Frauen (auch) „ein wesentlicher Erfolgsfaktor zur Begegnung des Fachkräftemangels und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts“. „Frauenförderung ist mir deshalb als Wirtschaftsministerin ein besonderes Anliegen. Daher zeichnen wir mit unserem Equal-Pay-Gütesiegel equalitA Unternehmen aus, die Frauen innerbetrieblich fördern, für Geschlechtergerechtigkeit sorgen, Frauenkarrieren sichtbar machen und damit sowohl im eigenen Unternehmen als auch darüber hinaus die berufliche Gleichstellung beider Geschlechter unterstützen.“
Das zeigt sich dadurch, dass solche Betriebe für Geschlechtergerechtigkeit innerhalb des Betriebes sorgen, Frauenkarrieren fördern und sichtbar machen. Ausgezeichnete Unternehmen unterstützen die berufliche Gleichstellung beider Geschlechter im eigenen Unternehmen als auch darüber hinaus. Das Logo des Gütesiegels kann im Unternehmen und auf der unternehmenseigenen Homepage veröffentlicht werden und ist für drei Jahre gültig.
Das neue Lehrberufspaket
Gerade jetzt ist es wichtig, jungen Menschen einen guten Start ins Berufsleben zu ermöglichen. „Von unserem dualen System der Lehrausbildung profitieren Jugendliche und junge Erwachsene genauso wie unsere Unternehmen und unser Wirtschaftsstandort“, weiß Schramböck. „Deshalb arbeiten wir laufend an der Modernisierung und Neugestaltung der Lehrlingsausbildung weiter und haben ein neues Lehrberufspaket gestaltet. Dies ist ein weiterer Schritt, um das bewährte duale Ausbildungssystem an die aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Digitalisierung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit anzupassen und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Gut ausgebildete Fachkräfte werden gerade in den kommenden Jahren immer mehr gebraucht. Zeitgemäße Berufsbilder bilden die Grundlage für die bestmögliche Ausbildung für unseren Fachkräftenachwuchs.“ Die Neuerungen im Überblick:
- Neue Berufsbilder erhalten die Lehrberufe Entsorgungs- und Recyclingfachkraft, Medizinproduktekaufmann/-frau, Verpackungstechnik, Systemgastronomiefachkraft und Binnenschifffahrt
- Um den technischen Lehrberuf „Mechatronik“ weiterzuentwickeln wird das neue Spezialmodul „Additive Fertigung“ eingeführt
- Die bisherigen Ausbildungsversuche Forsttechnik und Zimmereitechnik werden aufgrund positiver Evaluierung in die Regelausbildung übergeleitet
- Die Prüfungsverordnungen für kaufmännisch administrative Lehrberufe und den Lehrberuf Restaurantfachmann/fachfrau werden neu gestaltet
In Kraft treten soll die Verordnung per 1. Mai 2021.