Jetzt klingeln die Kassen
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Hans Harrer, Veronika Seitweger und Georg Zanger.
MARKETING & MEDIA Redaktion 17.06.2024

Jetzt klingeln die Kassen

Das Engagement von Senat der Wirtschaft und Georg Zanger ermöglicht Rückzahlung überhöhter Energiekosten.

WIEN. Das entschlossene Handeln des Senat der Wirtschaft und von Rechtsanwalt Georg Zanger hat zahlreiche Betroffene dabei unterstützt, überhöhte Energiekosten zurückzuerlangen. Bereits im vergangenen Jahr wurden Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden aufgefordert, die Preisbildungsprozesse am österreichischen Strommarkt auf möglichen Missbrauch von Marktmacht zu untersuchen. Auch die Bundesregierung wurde angehalten, entsprechende kartellrechtliche Überprüfungen einzuleiten.

Gemeinschaftlicher Erfolg gegen ungerechte Praktiken
"Die jüngste Entscheidung des Wiener Handelsgerichts gegen die Strompreiserhöhungen des Verbund ist ein Triumph für den Rechtsstaat und ein Erfolg für mittelständische Betriebe und Verbraucher. Als unabhängige Wirtschaftsorganisation sehen wir darin ein wichtiges Zeichen gegen Marktmachtmissbrauch. Doch wir stehen erst am Anfang: Gemeinsam können wir weitere Bereiche angehen und Veränderungen herbeiführen, ohne uns von Mächten einschüchtern zu lassen," betont Hans Harrer, Vorstandsvorsitzender des Senat der Wirtschaft.

Zahlreiche Unternehmen haben sich zusammengeschlossen, um die offensichtlich überhöhten und rechtswidrigen Energiepreise zurückzufordern. Unterstützt werden sie dabei von der Rechtsanwaltskanzlei Zanger-Bewegt und einem namhaften Prozessfinanzierer. Es bleibt unverständlich, warum österreichische Energiekonzerne den internationalen Börsenpreis verrechnen, obwohl 84 % des Bedarfs aus erneuerbarer Energie gedeckt werden.

Gericht bestätigt Sittenwidrigkeit
Gerichte haben bereits die Strompreise für das Jahr 2022 als rechtswidrig erklärt. In einer neuen Entscheidung hat das Handelsgericht Wien in zweiter Instanz festgestellt, dass auch die nachträglich geänderten Lieferbedingungen sittenwidrig und somit nichtig sind. „Die Entscheidung des Handelsgerichts Wien bestätigt unsere Bemühungen, Gerechtigkeit zu erreichen. Betroffene sollten nicht zögern, ihre zu viel bezahlten Beträge zurückzufordern“, erklärt Georg Zanger.

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