Journalistengewerkschaft fordert deutliche Änderungen für Wiener Zeitung
© APA/Hans Punz
Eike-Clemens Kullmann
MARKETING & MEDIA Redaktion 17.01.2023

Journalistengewerkschaft fordert deutliche Änderungen für Wiener Zeitung

WIEN. „Der Gesetzesentwurf zur Zukunft der Wiener Zeitung taugt nichts. Bringen sie ihn nicht ins Parlament ein, werfen sie ihn weg“, fordert Eike-Clemens Kullmann, Vorsitzender der Journalistinnen- und Journalistengewerkschaft in der Gewerkschaft GPA. Die Vorstellungen in dem Gesetz bedeuten nämlich keine Chancen auf eine gesicherte Zukunft als unabhängiges Qualitätsmedium, sondern bringen nur den Todesstoß auf Raten für die älteste noch erscheinende Tageszeitung der Welt.

Die Bundesregierung soll stattdessen den Appell Hunderter Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aufgreifen, der Wiener Zeitung eine Übergangszeit von eineinhalb Jahren zu setzen, um der Redaktion und ihren gewählten Vertretern die Möglichkeit zu geben, unter Schirmherrschaft eines Personenkomitees eine Lösung für den Weiterbestand als „Kulturgut erster Güte“ zu suchen, fordert Kullmann.

Der im Gesetzesentwurf, der demnächst im Parlament beschlossen werden soll, ebenfalls vorgesehene „Media Hub“ wird von der JournalistInnengewerkschaft ebenfalls entschieden abgelehnt. „Dass für journalistische Aus- und Weiterbildung zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, ist zwar grundsätzlich zu begrüßen. Aber doch bitte nicht in Form einer Verstaatlichung in Form einer direkten Unterstellung im Kanzleramt“, kritisiert Kullmann. Es gebe bereits genügend Einrichtungen für die Journalistinnen- und Journalistenaus- und –weiterbildung in Österreich. „Diese werden derzeit aber im Vergleich zu den beabsichtigten Mitteln für den Media Hub mit Brosamen abgespeist.“ Hier mehr Geld zur Verfügung zu stellen, um die bereits vorhandene Expertise noch besser zu nützen, sei ein Gebot der Stunde.

Mehr Geld für den Qualitätsjournalismus, wie ihn der Entwurf eines Bundesgesetzes über die „Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Onlinebereiches und zur Abgeltung der gesellschafts- und demokratiepolitischen Leistung“ vorsieht, begrüßt die Journalistinnen- und Journalistengewerkschaft. Darin sind aber laut Kullmann ebenfalls noch Verbesserungen erforderlich. So sind einerseits die darin vorgesehenen Mittel immer noch deutlich zu niedrig, um Qualitätsjournalismus in Österreich abzusichern. Zudem soll die Mitsprache der Redakteurinnen und Redakteure zwar in Form verpflichtender Redaktionsstatute verbessert werden. „Hier fehlen allerdings klare Kriterien, wie denn diese Statute ausgestaltet werden müssen“, sagt Kullmann. Und fordert hier vor allem die verbriefte Möglichkeit, Mitglieder der Chefredaktion wählen sowie auch wieder abwählen zu können. Nicht zuletzt fordert die Journalistinnen- und Journalistengewerkschaft erneut, die Anerkennung des Presserates, also der journalistischen Selbstkontrolle, als Qualitätskriterium im Gesetz festzuschreiben. (OTS/red)

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