Persönlichkeitsrechte in U-Ausschüssen ausreichend geschützt?
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MARKETING & MEDIA Redaktion 22.02.2023

Persönlichkeitsrechte in U-Ausschüssen ausreichend geschützt?

In einer umfassenden Untersuchung wurden jene vorgeladenen Auskunftspersonen analysiert, die medienrechtlich als keine Personen von öffentlichem Interesse gelten.

WIEN. Der Full-Service-Anbieter für Media Monitoring und Medienanalysen Meta Communication International ist im Auftrag der auf Litigation-PR spezialisierten Agentur Gaisberg Consulting, der Frage nachgegangen, ob Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen in der Berichterstattung über U-Ausschüsse hinreichend geschützt werden. In einer umfassenden Untersuchung wurden jene vorgeladenen Auskunftspersonen analysiert, die medienrechtlich als keine Personen von öffentlichem Interesse gelten.

Seit mehr als 30 Jahren nutzen Meta-Kunden nicht nur Medienbeobachtung, sondern auch wissenschaftlich fundierte Medieninhaltsanalysen. So auch die auf Litigation-PR spezialisierte Agentur Gaisberg Consulting, welche Meta Communication International mit der Studie zum Schutz von Persönlichkeitsrechten von Auskunftspersonen in U-Ausschüssen beauftragte.

In einer umfassenden Untersuchung evaluierte Meta, wie jene Auskunftspersonen, die medienrechtlich betrachtet als keine Personen von öffentlichem Interesse gelten, medial dargestellt werden. Seit 2006 wurde dazu die Berichterstattung in siebzehn verschiedenen österreichischen Printmedien zu sieben parlamentarischen Untersuchungsausschüssen analysiert. Insgesamt wurden 4.680 Artikel mit Erwähnung einer relevanten Auskunftsperson ausgewertet. In der Studie wurde die Bildpräsenz der Auskunftspersonen sowie Nennungen in der Headline erfasst. Zudem wurde untersucht, welche privaten Informationen, charakterlichen Beschreibungen oder Vorwürfe gegenüber den Auskunftspersonen in der Berichterstattung enthalten waren.

Wird die Gesamtberichterstattung als Grundlage herangezogen, werden in 38% aller Artikel nicht-öffentliche Auskunftspersonen namentlich erwähnt. Werden zum Vergleich die Ladungslisten der Untersuchungsausschüsse als Grundlage herangezogen, liegt die Quote namentlicher Erwähnungen nicht-öffentlicher Auskunftspersonen bei 71% der Artikel.

61% der untersuchten Beiträge enthalten zudem private Informationen, während in 57% der untersuchten Artikel Aussagen über die Persönlichkeit der Auskunftspersonen Eingang in die Berichterstattung finden. Ein Drittel (31%) der untersuchten Artikel enthält zudem implizit oder explizit geäußerte Vorwürfe an die untersuchten Auskunftspersonen. In knapp zwei Drittel (64%) dieser Fälle handelt es sich dabei um passive Darstellungen der betroffenen Auskunftspersonen. Somit wird den erwähnten Personen die Möglichkeit vorenthalten, eine eigene Darstellung einzubringen.

Die Ergebnisse der Meta-Studie können zeigen , dass auch Personen von nicht-öffentlichem Interesse, im Falle einer Ladung vor einem Untersuchungsausschuss, mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Öffentlichkeit stehen. Dabei kommt es in der Berichterstattung häufig zu wertenden Beurteilungen, die mit 53% mehrheitlich negativ ausfallen und somit den Ruf der Person schädigen können.

Die gesamte Studie steht auf der Website von Meta Communication International zur Verfügung. (red)

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