Mehrheit gegen E-Auto als Sachbezug
© APA/dpa Julian Stratenschulte
E-Autos sollen kein Sachbezug werden – das ergab eine Umfrage des Fuhrparkverband Austria im Mai.
MOBILITY BUSINESS Alexander haide 12.06.2026

Mehrheit gegen E-Auto als Sachbezug

Der Fuhrparkverband Austria führte eine Befragung durch, bei der die Meinung zum Thema „E-Auto als Sachbezug“ abgefragt wurde. Die Ergebnisse sind eindeutig.

WIEN. Die Beschaffungsbremse ist gedrückt, folgert der Fuhrparkverband Austria, denn nur 28,67 Prozent der Fuhrparks halten ihren BEV-Beschaffungsplan unverändert aufrecht. 71,33 Prozent reduzieren, pausieren, kehren um oder sind unentschieden. Die Welle der Stornierungen kommt erst – bereits jetzt geben 49,65 Prozent an, den weiteren Beschaffungsplan aktiv zu prüfen. Konkret storniert haben bislang 9,09 Prozent.

Planungssicherheit und Vertrauen sind massiv beschädigt
74,13 Prozent bewerten die Planungssicherheit als schlecht oder schlechter, nur 8,39 Prozent halten die Rahmenbedingungen für gut kalkulierbar. 67,38 Prozent verzeichnen einen spürbaren oder starken Vertrauensverlust in steuerpolitische Zusagen zur E-Mobilität. Nur 3,55 Prozent sehen gar keinen Vertrauensverlust.

Car Policies werden umgebaut, Mitarbeitende sind verunsichert
29,79 Prozent der Unternehmen erwägen die Wiederzulassung von Verbrennern oder Hybriden, 31,21 Prozent rechnen mit höheren Kompensationsforderungen aus der Belegschaft. Auf Mitarbeiterseite: Verunsicherung (59,86 Prozent), Wunsch nach Wechsel zum Verbrenner (25,35 Prozent), steigende Gehaltsforderungen (35,92 Prozent).

Die politische Forderung ist eindeutig
64,08 Prozent fordern Rücknahme oder Aussetzung des Sachbezugs, 61,97 Prozent Bestandsschutz für bereits zugelassene Fahrzeuge, 52,11 Prozent verbindliche Zusagen für stabile Rahmenbedingungen über mehrere Jahre. Differenzierungsmodelle (27,46 Prozent) und Kompensationen (21,83 Prozent) finden deutlich weniger Zustimmung – die Branche will keine halbherzige Lösung.

Von den 143 Befragten äußern sich zwei Stimmen konkret positiv zum Sachbezug. Genannt werden folgende Argumente: „Der Sachbezug ist ok – der Umstieg auf ein BEV ist ein Nachhaltigkeitsthema.“ Und: „Aus unserer Sicht ist ein privat genutztes BEV ein geldwerter Vorteil. Die Regelung scheint adäquat und gerecht.“

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