Anwälte: To cloud or not to cloud?
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Wolfgang Pichler, Leitung Business Development und Beteiligungen, Manz GmbH
PRIMENEWS Wolfgang Pichler 25.06.2019

Anwälte: To cloud or not to cloud?

Diskussion über die Sinnhaftigkeit und rechtliche Möglichkeit der Verwendung von „Cloudlösungen“. Ein Gastbeitrag von Wolfgang Pichler, Leitung Business Development und Beteiligungen, Manz GmbH.

WIEN. In der Rubrik „Führungsfehler“ berichtet Andrea Lehky am 18. Juni 2019 in der Tageszeitung "Die Presse" von einem Jusstudenten, der in einer Anwaltskanzlei auf der Basis vorhandener Muster („Schimmel“) ein Contract-Assembly-System programmierte und aktualisierte. Sonst habe sich aber in der Kanzlei niemand für seine Arbeit interessiert, sodass er schließlich kündigte. An diesen Sachverhalt knüpft die Autorin eine Vermutung: Die Datenbasis werde veralten, und wer immer sich in der Zukunft mit dem System befasst, werde zu dem Ergebnis kommen: „Der Student ist schuld“, und das System neu machen lassen. Eine Hypothese, freilich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit.

Das passt hervorragend zu einer Veranstaltung, die am Abend desselben Tages im Wiener Juridicum stattgefunden hat. Auf Einladung von Schönherr Rechtsanwälte (RA Wolfgang Tichy), des Universitätslehrgangs Informations- und Medienrecht und von Nikolaus Forgó diskutierte man die Sinnhaftigkeit und rechtliche Möglichkeit der Verwendung von „Cloudlösungen“ in mehreren Branchen, z.B. Banken und Versicherungen, Stadt Wien, Gesundheit und natürlich bei den Rechtsanwälten. Bezogen auf die Rechtsanwälte herrschte die Meinung vor, dass die Verwendung aus berufsrechtlichen Gründen derzeit – formulieren wir es positiv – nur unter sehr speziellen Rahmenbedingungen zulässig sei. Anmerkung in eigener Sache: Wir gehen davon aus, dass die Manz-Cloud die Voraussetzungen für österreichische Rechtsanwälte erfüllt.

Aber darum soll es hier nicht gehen, sondern: Mit Sicherheit ist davon auszugehen, dass sich auch im deutschsprachigen Markt die Vorteile der Verwendung von LegalTech-Produkten – hier: Contract Assembly – durchsetzen werden. Dabei geht es um Zeit- und Effizienzgewinn, aber auch um die Sicherheit der Verwendung „richtiger“ Vorlagen. Klar ist aber doch auch, dass nicht jede Kanzlei ihre eigenen Vorlagen wird digitalisieren und pflegen können. Ganz große schon, aber die vielen kleinen und mittleren Kanzleien? Die Effizienz kommt ja nicht nur aus der Technologie selbst, sondern aus der arbeitsteiligen Verwendung von Content. Also wird, und das ist meine These, letztlich auch Anwälten aus Wettbewerbsgründen die berufsrechtliche Befugnis eingeräumt werden müssen, solche cloudbasierte SAAS-Dienste zu benutzen. Die (kurzfristige) Speicherung auf einem Rechner in Berlin oder Frankfurt wird da in den Hintergrund treten. Wichtig ist die zentrale Pflege.

Wie sagte doch Nikolaus Forgó zum Abschluss: "Der Glaube, einen Vorteil daraus zu ziehen, wenn man aus allem ein Problem macht, ist eine europäische Illusion."

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