20 m² pro Kunde für kleine Lebensmittelhändler undurchführbar und kontraproduktiv
© Nah & Frisch
Hannes Wuchterl.
RETAIL Redaktion 08.02.2021

20 m² pro Kunde für kleine Lebensmittelhändler undurchführbar und kontraproduktiv

Nah&Frisch-Geschäftsführer Hannes Wuchterl: „Wenn das so kommt, bleiben kleinen selbstständigen Kaufleuten nur zwei Möglichkeiten: vorübergehend zusperren oder verordnungswidrige Situationen riskieren. 20m² pro Kunde, das ist nicht machbar."

WIEN. Nah&Frisch appelliert an Bundesminister Rudolf Anschober, hier umzudenken. Die Nah&Frisch Gruppe und ihre Kaufleute unterstützen alle sinnvollen Maßnahmen, die helfen, die Covid-19-Krise zu bewältigen und leisten so in vielen Gemeinden am Land einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherstellung der Nahversorgung während der Krise.„Wenn wir jetzt nur noch halb so viele Kunden in ein Geschäft lassen dürfen, dann ist das schlichtweg Unsinn“, so Wuchterl. "Es gibt keinerlei Evidenz, dass sich das Virus beim Einkauf im Lebensmittelgeschäft verbreitet. Aber wir sollen jetzt unsere Kunden, und das sind sehr oft ältere Menschen, also genau die vulnerable Gruppe, vor die Tür sperren? Und das mitten im Hochwinter. Das ist doch gesundheitspolitisch geradezu kontraproduktiv!“ Einkaufen im Lebensmittelhandel ist gerade für ältere Menschen oft mehrmals die Woche notwendig. Sie wären somit nicht nur einmal dem Risiko ausgesetzt, vor einem Lebensmittelgeschäftbei unter Umständen widrigen Bedingungen auf Einlass warten zu müssen. Wuchterl: „Das Einkaufen von Lebensmitteln hier mit dem Besuch eines Möbelhauses oder eines Textilgeschäftes gleichzusetzen, ist für mich völlig unverständlich. Warum hier eine Verschärfung für den Lebensmittelhandel notwendig sein soll, versteht niemand." 

Die 10m² pro Kunde haben im Lebensmittelhandel perfekt funktioniert, so Wuchterl. Die Kaufleute, die im Schnitt mit ein bis zwei Mitarbeitern im Geschäft stehen, werden nicht in der Lage sein, die Anzahl der Kunden im Geschäft laufend zu kontrollieren. „Das ist schon aufgrund baulicher Gegebenheiten oft völlig unmöglich“, so Wuchterl. „Und dass wir eine zusätzliche Mitarbeiterin als 'Türsteher' vor den Eingang stellen, das wird ja wohl niemand ernsthaft erwarten.“ Mit der 20 m²-Regel, so Wuchterl weiter, zwinge Bundesminister Anschober speziell selbstständigen Kaufleuten mit kleinen Geschäften zwei Alternativen auf: entweder das Geschäft zusperren und die Nahversorgung vorübergehend einstellen, oder beim Offenhalten verordnungswidrige Situationen riskieren, solange diese Maßnahme Gültigkeit hat. Wuchterl: „Im Namen aller selbstständigen Kaufleute im Lebensmittelhandel appelliere ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister Anschober: Kehren Sie zurück zu der bewährten und erfolgreich gelebten 10 m²-Regel für den Lebensmitteleinzelhandel!“ (red)

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