22 Euro-Zollfreigrenze für Packerl fällt: Handel begrüßt Kontrolle
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RETAIL Redaktion 13.01.2021

22 Euro-Zollfreigrenze für Packerl fällt: Handel begrüßt Kontrolle

WIEN. Anfang Juli 2021 fällt ja die EU-weit die Zollfreigrenze in Höhe von 22 € für Packerln aus Drittstaaten. Durch Corona hat auch von dort der Paketverkehr zugenommen und dabei werden "auffallend viele Sendungen" aus Ländern außerhalb der EU mit Werten von unter 22 € oder als Geschenk mit geringem Wert deklariert, erklärte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Montag. Beim Zoll gehe man mit Schwerpunktkontrollen gegen die Unterfakturierung vor.

Dem Staat würden Steuereinnahmen entgehen und die heimischen Händler hätten einen massiven Wettbewerbsnachteil. "Das werden wir nicht tolerieren", betonte Blümel in einer Aussendung. 2018 habe es schätzungsweise rund 7 Mio. solcher Sendung gegeben, im Jahr 2020 werde man schon bei rund 10 Mio. gelegen sein.

Neben laufenden physischen Kontrollen bei Post und Expressdiensten finden laut Blümel wöchentliche Schwerpunktaktionen statt, teils auch in internationalen Kontrolloperationen von Zoll und Polizei. In den nächsten Wochen würden wöchentlich weitere intensive Überprüfungen im Versandhandel aus Drittländern bei Post und Expressdiensten durchgeführt.

Begrüßt wurden die verstärkten Kontrollen am Montag vom Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Rainer Trefelik, als "ein richtiges Signal und wichtig für den heimischen Handel“.

Ab 1. Juli ist auch für Waren mit einem Wert von unter 22 € von der Post und den Schnelldiensten eine Zollanmeldung abzugeben und die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten, zugleich gelangt auch auch das IOSS-System (Import One-Stop-Shop) zur Anwendung, so der Finanzminister. Ursprünglich war die Neuregelung schon für Anfang 2021 vorgesehen, krisenbedingt wurde sie aber um ein halbes Jahr verschoben, erinnerte Blümel. Trefelik bedauerte diesen Aufschub: Ihm wäre es lieber gewesen, wenn Pakete aus Drittländern ab sofort zur Gänze zu versteuern wären - denn in der Praxis sei die Freigrenze "nichts anderes als ein Steuerschlupfloch für ausländische Onlineriesen". Durch dieses Schlupfloch entgehe den EU-Mitgliedsstaaten rund eine Mrd. € im Jahr, in Österreich werde der Steuerentfall auf 150 Mio. € geschätzt.

Für Kleinsendungen bis 150 € sowie für Privat-an-Privat-Sendungen wird es eine Ausnahme geben, so die Aussendung des Ministeriums. Zudem wird ermöglicht, die tatsächliche Entrichtung der Umsatzsteuer schon im Rahmen der Internetbestellung über eine sogenannte One-Stop-Shop- Plattform vorzunehmen, sodass diese bei der Einfuhr - wenn dies in der Anmeldung mit entsprechendem Code und der Identifikation der Plattform (IOSS-Nr) deklariert wird - nicht zu bezahlen ist. (APA)

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