2G-Kontrollpflicht im Handel trat in Kraft: Kontrolle spätestens bei Bezahlung der Ware
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RETAIL Redaktion 12.01.2022

2G-Kontrollpflicht im Handel trat in Kraft: Kontrolle spätestens bei Bezahlung der Ware

Kontrolle muss spätestens beim Bezahlen der Ware erfolgen; FFP2-Pflicht im Freien ab Dienstag.

WIEN. Seit Dienstag, 10. Jänner 2022, ist der Non-Food-Handel gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung der 2G-Regel in den Geschäften kontrollieren. Einzelhändler müssen demnach von Kundinnen und Kunden einen Nachweis der Impfung oder Genesung zu verlangen. Außerdem muss jetzt auch im Freien eine FFP2-Maske getragen werden, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können.

Laut der vom Hauptausschuss genehmigten Verordnung muss der 2G-Nachweis im Handel spätestens beim Bezahlen der Ware kontrolliert werden. Die Regel gilt auch in Dienstleistungsbetrieben. Schon seit der vierten Corona-Welle dürfen nur mehr Geimpfte oder Genesene (2G) im Non-Food-Handel einkaufen. Für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown, sie dürfen sich nur Produkte des täglichen Bedarfs in Supermärkten oder Drogerieketten besorgen.

Die Verordnung war am Montag vom Hauptausschuss des Nationalrats verabschiedet worden; wie es darin heißt, haben Händler und Dienstleistungsunternehmen dafür Sorge zu tragen, dass eine Kontrolle des 2G-Nachweises zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen "möglichst beim Einlass, jedenfalls aber beim Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung erfolgt".

Die 2G-Kontrollen im Handel sind Teil der "Aktion scharf" der Regierung. Per 11. Jänner gilt an Interaktionspunkten, etwa beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen, eine Kontrollpflicht der Kunden durch Geschäftsmitarbeiter. Die Polizei sieht sich dabei als Partner. Die Handelsbranche sieht die Kontrollen auch als finanzielle Herausforderung, die Kontrollpflicht sei aber besser als ein erneuter genereller Lockdown. (APA/red)

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