Änderung im Lebensmittelkodex
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Andrea Schwarzmann, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Österreichische Bäuerinnen
RETAIL Redaktion 24.11.2015

Änderung im Lebensmittelkodex

ARGE Bäuerinnen fordern mehr Kontrollen bei Umsetzung des Täuschungsschutzes

WIEN. Mit der bundesweiten Aktion "Bauernbrot muss Brot vom Bauern bleiben!" wurden im Vorjahr 43.000 Unterschriften mit dem Ziel gesammelt, eine eindeutige und verpflichtende Herkunftsinformation für Verbraucher umzusetzen. "Mit den neuen Änderungen im Österreichischen Lebensmittelkodex wird die missbräuchliche Verwendung des Begriffes 'Bauer' bei der Lebensmittelkennzeichnung untersagt. Die Auflagen für gewerbliche Hersteller für eine täuschungsfreie Aufmachung im Falle eines 'Bauern'-Produktes wurden verschärft. Um eine lückenlose Umsetzung in der Praxis zu sichern, sind regelmäßige Kontrollen notwendig", verweist Bundesbäuerin Andrea Schwarzmann, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Österreichische Bäuerinnen in der LK Österreich, auf die erfolgreiche LK-Unterschriftenaktion. Die LK-Unterschriftenaktion hat zu Änderungen im Österreichischen Lebensmittelkodex geführt. Der Begriff "Bauer" darf von nicht agrarischen Betrieben nur mehr für bestimmte typisch bäuerliche Rezepturen verwendet werden. "Für ein Bauernbrot ist Natursauerteig zu verwenden, aber kein Aufbackteigling und keine Backmischung. Begriffe wie 'Alm- und Bauernbutter' wurden komplett gestrichen. Gemäß Kodex Fleisch darf die Bezeichnung 'Bauer' im Produktnamen nur mehr verwendet werden, wenn nach bestimmten Methoden produziert wird, wie zum Beispiel trocken pökeln, kalträuchern und starke Abtrocknung", so die Bundesbäuerin weiter. Damit wurde erreicht, dass alle Bezeichnungen, die Qualität vom Bauern vortäuschen und Österreichs Konsumenten irreführen, nicht mehr erlaubt sind.   (red)

 

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