Bundesrat legt Veto ein: Zutrittstests für Handel fürs Erste verhindert
© APA/Roland Schlager
RETAIL Redaktion 01.04.2021

Bundesrat legt Veto ein: Zutrittstests für Handel fürs Erste verhindert

WIEN. Anders als in Folge der angekündigten Querlegung der burgenländischen SPÖ erwartet, ist es der Opposition nun doch gelungen, die umstrittenen Zutrittstests für den Handel zu blockieren: Weil drei Mandatare der Regierungsparteien krankheitsbedingt fehlten, ging die Abstimmung punkto Änderungen im Epidemie- und Covid-19-Maßnahmengesetz mit 27 zu 29 zu Ende. Das Gesetzespaket wird damit um acht Wochen verzögert. Während Gesundheitsminister Rudi Anschober einen „massiven Rückschritt in der Pandemiebekämpfung“ sieht, zeigen sich Wirtschaftskammer und Handelsverband erleichtert.

Statements
"Der Handelsverband hat stets vor den negativen Effekten von Eintrittstests in den Geschäften auf unternehmerische Existenzen, Arbeitsplätze sowie auch auf die soziale und psychologische Gesundheit der Bevölkerung gewarnt. Daher begrüßen wir den heutigen Mehrheitsentscheid des österreichischen Bundesrat über die umstrittene Novellierung des Covid-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes. Das war die richtige Entscheidung, denn der Handel ist kein Corona-Hotspot, wie inzwischen unzählige wissenschaftliche Studien belegt haben. Überdies wären Zutrittstests in unserer Branche ein massiver bürokratischer Mehraufwand und schlichtweg nicht administrierbar. Verkäuferinnen und Verkäufer wären dadurch zu Securities umfunktioniert worden", so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.

„Nutzen wir die Zeit, um die Zutrittstests für den Handel nochmals zu überdenken“, appellierte Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), an die Politik.

Die Novelle, die nun in acht Wochen automatisch in Kraft treten würde, ist die Grundlage dafür, dass Kunden von Handelsgeschäften künftig einen negativen Covid-19-Test vorweisen müssen, um diesen zu betreten. Ausnahmen gäbe es für Geschäfte mit Gütern des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. (red)

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL