WIEN. Die neue Bearbeitungsgebühr gilt ab 1. November für Importe aus Drittländern wie China oder den USA. Für die Zahlung sind die Online-Handelsplattformen zuständig, erhoben wird die Gebühr von den nationalen Behörden. Betroffen sein dürften etwa Händler wie Shein, Temu oder AliExpress.
Mit der Gebühr will die EU gegen die wachsende Flut an Billigpaketen vorgehen. 2025 wickelten die europäischen Zollämter rund sechs Milliarden Pakete von Onlinehändlern ab, 90% davon kamen aus China. Die Abgabe soll die steigenden Kosten für Sichtung und Kontrolle der zahlreichen kleinen Sendungen decken.
Die Bearbeitungsgebühr ist Teil einer größeren Zollreform. Diese soll den globalen Handel erleichtern, die Erhebung von Zöllen effizienter machen und Kontrollen von nicht konformen, gefährlichen oder unsicheren Waren verschärfen. Zudem entsteht eine neue EU-Zollbehörde, die im kommenden Jahr in Lille ihre Arbeit aufnehmen soll.
Bereits seit Juli fällt auch auf günstige Waren aus dem Ausland Zoll an. Pro Warengruppe in einer Sendung werden pauschal drei Euro berechnet. Verantwortlich dafür sind grundsätzlich Verkäufer oder Importeure, manche Händler geben die Kosten allerdings an Verbraucher weiter.
Europaweite Daten zu den Auswirkungen der Zollpauschale auf die Paketmengen liegen noch nicht vor. Nach Frankreich wurden laut Wirtschaftsministerium in den ersten Wochen bis zu 40% weniger kleine Pakete eingeführt.
Die Zollpauschale ist als Übergangslösung vorgesehen. 2028 soll eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle starten. Dann sollen alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sein.