Handelsverband setzt Energiekostenzuschuss II für den Handel durch
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Rainer Will, Handelsverband
RETAIL Redaktion 23.12.2022

Handelsverband setzt Energiekostenzuschuss II für den Handel durch

Aber: Energiekostenzuschuss I bis Jahresende verlängert, viele beschäftigungsintensiven Händler bleiben damit auf Energie-Mehrkosten aus 2022 sitzen.

WIEN. Bundesministerin Gewessler und Bundesminister Kocher haben im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz neue Details zum Energiekostenzuschuss I und II vorgestellt. Positiv ist, dass der vom Handelsverband vehement geforderte Energiekostenzuschuss II nun tatsächlich kommt. Für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 wird der neue Energiekostenzuschuss II gelten, der sich weitgehend am EU-Beihilferahmen orientiert und somit auch endlich den heimischen Handel besser mitberücksichtigt.

Negativ bewertet der Handelsverband allerdings die Verlängerung des Energiekostenzuschuss I in seiner bestehenden Form bis Jahresende. Aktuell fördert die Bundesregierung energieintensive Unternehmen mit rund 30% ihrer Mehrkosten auf Energie – sofern ihre jährlichen Energiekosten 3% des Umsatzes betragen. Nun wird dieser EKZ I mit einer eigenen Antragsphase bis 31.12.2022 verlängert. Für den Energiekostenzuschuss I sind 1,3 Milliarden Euro budgetiert, für den EKZ II bis zu 9 Milliarden Euro.

"Wir danken Ministerin Gewessler und Minister Kocher für ihre Bemühungen und insbesondere für die Schaffung des Energiekostenzuschuss II. Eine zentrale Forderung des Handelsverbandes wird damit noch vor Jahresende umgesetzt", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.

Für die Abwicklung des EKZ sind das Wirtschaftsministerium und die Förderbank aws zuständig. Im Gegensatz zum Energiekostenzuschuss I wurde die Förderintensität beim EKZ II in Stufe eins von 30 auf 60% verdoppelt und in Stufe zwei von 30 auf 50% erhöht sowie auf das Kriterium der Energieintensität verzichtet. In der neuen Stufe fünf, bei der ebenso die Energieintensität kein Kriterium darstellt, werden 40 % der Mehrkosten in einer Höhe bis zu 100 Millionen Euro gefördert.

"Nicht hinzunehmen ist allerdings, dass die Geltungsdauer des Energiekostenzuschuss 1 einfach bis Jahresende ausgeweitet wird, obwohl mittlerweile jeder weiß, dass die Händler hier im großen Stil nicht reinfallen. Damit würden die beschäftigungsintensiven Händler heuer auf ihren Energiekosten sitzen bleiben. Genau jene Branche, die 2022 die meisten Insolvenzen des Landes aufweist, bleibt hier strukturell benachteiligt", so Will. (red)

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