WIEN. Wegen vertikaler Preisabsprachen hat der Handelskonzern Spar bereits vorigen Herbst eine Rekordstrafe von 30 Mio. € gezahlt. Wie vor Kurzem bekannt wurde, kommen weitere 10,21 Mio. € dazu, teilte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) mit; diese sei für Preisabsprachen bei weiteren Produktgruppen. Auf diese Summe haben sich Spar, die BWB und der Bundeskartellanwalt geeinigt. Dies sei eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung mit Gerichtsbeschluss vom Kartellgericht.
In der Zeit von 2011 bis 2015 hat die BWB Preisabstimmungen von Juli 2002 bis Dezember 2013 untersucht. Nun wurden noch offene Bußgeldanträge für verschiedene Produktgruppen zum Abschluss gebracht. Nach APA-Informationen drehte es sich noch um nicht-alkoholische Getränke, Preisabstimmungen mit Brauereien, um Mehl und um Convenience-Produkte. „Spar stellte freiwillig umfangreiche Daten über den gesamten Untersuchungszeitraum zur Verfügung", hieß es von der Spar.
„Spar nahm das Verfahren zum Anlass, ein für den österreichischen Handel zukunftsweisendes Compliance-System zu entwickeln und hat dieses bereits auch implementiert", so der Lebensmittelkonzern. „Den Spar-Sortimentsmanagern stehen klare, praxisorientierte Handlungsanweisungen und ausführliche Schulungsunterlagen zur Verfügung, die aus echten Geschäftsfällen zusammengestellt wurden." (APA/red)
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