retail conversations: Seit Anfang des Jahres ist der § 14b im Abfallwirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Es geht um den Ausbau von Mehrwegsystemen für Getränkeverpackungen. Österreich hat hier in der EU eine Vorreiter-Rolle, leider sind jedoch wesentliche Punkte durch den Gesetzgeber nicht hinreichend geklärt worden.
Im Rahmen des Logistik Verbunds Mehrweg arbeiten aktuell Experten und Keyplayer aus der Wirtschaft mit großem Engagement daran, das Bestmögliche daraus zu machen. Auch deswegen weil ja im Gesetz strenge Strafen bei Nichteinhaltung vorgesehen sind, (wobei andererseits noch offen ist, wie die Einhaltung kontrolliert werden soll).
Der § 14b findet Anwedung im LEH über 400m² sowie bei Onlineshops (die als 1 Filiale gezählt werden). Zu den Ausnahmen zählen hingegen der Großhandel, der Drogeriediskont, Tankstellen, DiY-Geschäfte und auch Brauereishops. Pro Geschäft gelten angebotsmäßig bei Bier und Wasser 15% und bei Saft, bei alkoholfreien Getränken und Milch hingen nur 10% Mehrwegquote.
Mehrweg-Profis gehen bei Mehrweg von 10-12 sogenannten Umläufen aus. Soweit – so gut gemeint… Doch: Wie berechnet man die Mehrwegquote? Wie ist die Definition eines Artikels: Einzel- Artikel, 6-Pack, Palette? Und ja, Sie haben es möglichwerweise erraten: hier gibt auch wieder Ausnahmen…
Wie sollen 25% Mehrweg über alle Getränkekategorien erreicht werden? Wie funktioniert der elektronische Nachweis der Verpflichtungserfüllung?
Im medianet.tv Round Table diskutieren darüber mit medianet Herausgeber Oliver Jonke die Insider Erich Jaquemar (Group Key Account Manager Vetropack Austria GmbH), Markus Kibgies (Commercial Director DACH bei HB RTS) sowie Nikolaus Hartig (Consultant Logistikverbund Mehrweg bei GS1 Austria GmbH) und Philipp Bodzenta (Senior Director PACS & Unternehmenssprecher / Spokesperson bei Coca-Cola GmbH).
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