Steuerliche Änderungen und Gestaltungsmöglichkeiten zum Jahreswechsel 2025/26
Value – Der Finanztalk: Eric Samuiloff im Gespräch mit Cornelius Necas und Sohbat Dhanju von NWT Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung GmbH
Im aktuellen Studioformat Value – Der Finanztalk #38, das in Kooperation mit der Fachgruppe Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Wien produziert wird, widmet sich Moderator und FG-Obmann Eric Samuiloff den steuerlichen Neuerungen und Gestaltungsmöglichkeiten zum bevorstehenden Jahreswechsel 2025/26. Zu Gast sind Cornelius Necas, Mitgründer und Geschäftsführer der NWT Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung GmbH, sowie Sohbat Dhanju, Tax & Audit Manager derselben Kanzlei.
Die mehrfach ausgezeichnete Steuerberatungsgesellschaft NWT – dreifach von der IFA zum „Steuerberater des Jahres“ gekürt – gilt als Spezialistin für die steuerliche Betreuung von Finanzdienstleistern, Kapitalvermögensverwaltern, Freiberuflern und Privatstiftungen. Necas begleitet den Fachverband Finanzdienstleister seit Jahren als Berater und ist regelmäßiger Gastautor des FACTS-Magazins.
Steuerliche Änderungen ab 2025
Im ersten Themenblock geht es um die neuen Pauschalierungs- und Kleinunternehmerregelungen, die ab 1. Jänner 2025 in Kraft traten und meist auch für 2026 Geltung haben. Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer steigt auf 55.000 Euro jährlich, was insbesondere Einzelunternehmen und Kleinstbetrieben mehr Spielraum verschafft.
Auch die Betriebsausgaben-Pauschalierung wurde ausgeweitet: Der Basissatz liegt ab 2025 bei 13,5 % der Umsätze, die Umsatzgrenze wird auf 320.000 Euro angehoben. Im Jahr 2026 soll der Pauschalsatz weiter auf 15 % steigen, bei einer Umsatzgrenze von 420.000 Euro. Laut Necas sind solche Pauschalierungen in der Praxis besonders für Kleinstunternehmer sinnvoll, „wenn die tatsächlichen Betriebsausgaben unter dem pauschalen Satz liegen“. Ein Rückwechsel zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist nach zwei bis fünf Jahren möglich.
Gold als Anlageform: Steuerliche Feinheiten
Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf der steuerlichen Behandlung von Goldanlagen – ein Thema, das laut Dhanju in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit wieder an Bedeutung gewinnt.
Physisches Anlagegold ist in der gesamten EU umsatzsteuerbefreit und nach einer Behaltefrist von einem Jahr auch von der Kapitalertragsteuer (KESt) befreit. Entscheidend sei laut Necas die genaue Fristberechnung: „Ein Kauf Ende 2025 und Verkauf Anfang 2026 reicht nicht – es muss tatsächlich ein volles Jahr vergangen sein.“
Bei Gold-Zertifikaten oder ETFs gilt diese Begünstigung (meist) nicht. Diese fallen steuerlich unter Wertpapiere und unterliegen daher unabhängig von der Haltedauer der KESt.
Steueroptimierung zum Jahresende
Im dritten Themenblock geht es um Steuertipps für den Jahresausklang, mit denen Unternehmer und Freiberufler noch 2025 aktiv gestalten können.
Wichtige Instrumente sind hier der Gewinnfreibetrag sowie der Investitionsfreibetrag, die beide eine Reduktion der Steuerbasis ermöglichen. Ab 1. November 2025 wird der Investitionsfreibetrag von derzeit 10 % auf 20 % erhöht – ein Anreiz, geplante Investitionen zu timen.
Auch Mitarbeiterprämien bleiben ein aktuelles Thema. Zwar sind 1.000 Euro pro Jahr lohnsteuerfrei, jedoch weiterhin sozialversicherungspflichtig, wodurch sich die Arbeitgeberkosten auf rund 1.300 Euro summieren. Dennoch könne dies, so Necas, „ein sinnvolles Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation“ darstellen.
Der Jahreswechsel 2025/26 bringt zahlreiche steuerliche Anpassungen, die insbesondere Finanzdienstleister, Freiberufler und KMU betreffen. Die neuen Pauschalierungsregeln und Freibeträge eröffnen zusätzliche Gestaltungsspielräume, verlangen jedoch – so die Experten – „präzise Planung und rechtzeitige Vorbereitung“.
„Gerade zum Jahresende“, resümiert Samuiloff, „zeigt sich, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen Finanzdienstleistern und Steuerberatern ist, um alle gesetzlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen.“
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