Leitartikel ••• Von Sabine Bretschneider
PARADOXIEN. Seit 2. August gelten in der EU neue Transparenzpflichten für KI. Wer mit einem Chatbot kommuniziert, soll wissen, dass am anderen Ende kein Mensch sitzt. Deepfakes, wie auch KI-generierte Texte (ohne den vielzitierten „Human-in-the-Loop“) zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, müssen als solche kenntlich gemacht werden – und Anbieter generativer KI sollen entsprechende Inhalte maschinenlesbar markieren. Die Idee dahinter ist ehrenwert: Täuschung verhindern, Manipulation erschweren, Orientierung schaffen. Das Problem: Orientierung funktioniert nur dann, wenn Ausnahme und Normalzustand noch halbwegs unterscheidbar sind. Ein Etikett „KI-generiert“ hat Informationswert, solange „KI-generiert“ das Ungewöhnliche ist. Was aber, wenn Texte, Bilder, Stimmen, Videos, Produktfotos, Werbesujets, Musik und ganze Markenwelten routinemäßig synthetisch erzeugt werden? Wenn der AI Slop die Welt in seinen schlammigen Fluten ertränkt? Wenn das künstliche Bild nicht mehr die Fälschung des echten Bildes ist, sondern schlicht eine weitere Produktionsform? Kunst?
Dann wird aus der Kennzeichnungspflicht etwas eigentümlich Paradoxes: Wir beschriften das Unechte in einer Kommunikationswelt, in der „echt“ kaum mehr definierbar ist.
Natürlich ist ein Deepfake, der einen Staatsführer Obszönes brabbeln lässt, nicht vergleichbar mit einem um hübschere Kühe erweiterten Hintergrund eines Joghurtbechers. Aber wo ziehen wir die Grenze? Ab welchem Bearbeitungsschritt beginnt künstliche Realität? Gerade für Werbung und Medien ist das keine akademische Frage. Beide Branchen leben letztlich von einem fragilen Gut: Glaubwürdigkeit. Werbung darf übertreiben, inszenieren, verführen. Niemand erwartet, dass die Lutz-Family tatsächlich singend durch Möbelhauser tanzt. Aber wir haben uns bislang stillschweigend darauf geeinigt, dass zwischen Inszenierung und Täuschung eine Grenze existiert. Drehen wir den Spieß um. Kennzeichnen wir die Wirklichkeit: „Ohne Zusatz von KI“.