ORF - Verfahrens-Start zu Weißmann-Kündigung mit Organisationsfragen
APA / HELMUT FOHRINGER
Roland Weißmann (re.) mit seinem Anwalt
MARKETING & MEDIA Redaktion 11.08.2026

ORF - Verfahrens-Start zu Weißmann-Kündigung mit Organisationsfragen

Erste Runde mit organisatorischen Fragen - Weißmann will fast vier Millionen Euro einklagen

WIEN Am Dienstag hat vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien das von Ex-ORF-Generaldirektor Roland Weißmann gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber angestrengte Verfahren wegen seiner Kündigung begonnen. Weißmann sieht das Vorliegen einer "Motivkündigung". Bei der ersten Runde am Gericht am Dienstag ging es vor allem um Organisatorisches. Weitere Verhandlungstermine wurden für Oktober bzw. November festgelegt, dann soll auch ORF-Generaldirektorin Ingrid Thurnher aussagen.
 

Um Inhaltliches ging es bei der sogenannten vorbereitenden Tagsatzung im Saal 25 in der Wiener Althanstraße noch kaum. Vielmehr standen die Festlegung des weiteren Prozessverlaufs und die Frage der Zeugenladungen im Mittelpunkt. Einvernahmen gab es daher zum Verfahrensauftakt noch keine. Weißmann selbst war zwar zum Verhandlungstermin erschienen, wollte sich aber nicht äußern. Seitens des ORF betonte man im Anschluss, das Vorgehen der Kündigung sei "rechtskonform" gewesen.

Geldbeträge und Frage der sexuellen Belästigung kein Thema

Der vorsitzende Richter stellte eingangs fest, dass es bei diesem Verfahren nicht um Geldbeträge gehe. Geklärt werden solle lediglich die Frage, ob die Kündigung aus verpöntem Motiv erfolgte oder sittenwidrig gewesen sei. Auch sei zu klären, ob die Kündigung überhaupt wirksam war.

Es werde in diesem Verfahren auch nicht erörtert, "ob der Kläger (Weißmann, Anm.) die Nebenintervenientin (jene ORF-Mitarbeiterin, die die Causa mit Vorwürfen gegen Weißmann ins Laufen gebracht hatte, Anm.) sexuell belästigt hat", sagte der Richter. Denn in Österreich herrsche Kündigungsfreiheit: Im Unterschied zur fristlosen Entlassung (die ja nicht erfolgte) müssten bei einer Kündigung keine Gründe angeführt werden.

In einem nächsten Termin soll nun vorerst geklärt werden, ob es zulässig ist, dass besagte ORF-Mitarbeiterin als "Nebenintervenientin" zugelassen wird. Diese Verhandlung wurde für den 21. Oktober (16 Uhr) festgesetzt. Die Rechtsvertreterin der Frau erklärte im Anschluss, man fordere mindestens 25.000 Euro.

Verfahren zur Kündigung ab 20. November

Das eigentliche Verfahren, bei dem dann die Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigung erörtert werden soll, wird dann am 20. November fortgeführt. Geladen werden soll eine Reihe an Zeugen, unter anderem die interimistische Generaldirektorin Thurnher, unter der die Kündigung gegen Weißmann ausgesprochen wurde.

Am 8. April war verlautet worden, dass der ORF das Dienstverhältnis mit seinem einstigen Generaldirektor beendet hat. Dieser war zuvor - am 8. März - von seinem Posten zurückgetreten, nachdem die ORF-Mitarbeiterin Vorwürfe gegen ihn erhoben hatte. Die von Weißmanns interimistischer Nachfolgerin Thurnher danach angestoßene Untersuchung ergab zwar, dass eine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn im konkreten Fall nicht vorgelegen habe, hieß es damals.

Es gelte jedoch, jeden Anschein eines unangemessenen Verhaltens durch eine Führungskraft zu vermeiden, machte der ORF bereits damals in einer Aussendung deutlich. Daher wurde das Angestelltendienstverhältnis mit Weißmann aufgelöst - unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und kollektivvertraglichen Kündigungsfrist. Weißmann war nach seinem Rücktritt als Generaldirektor wieder in sein altes Dienstverhältnis als ORF-Angestellter eingetreten.

Am Dienstag erklärte der Vertreter des ORF dazu, wäre sexuelle Belästigung festgestellt worden, wäre Weißmann fristlos entlassen worden - und nicht unter Beibehaltung der Abfertigung gekündigt. Die Vertreterin der ORF-Mitarbeiterin erklärte hingegen vor Gericht, Weißmanns Verhalten stelle "eindeutig sexuelle Belästigung dar", dies würde aus den Chats zwischen Weißmann und der Frau hervorgehen. Weißmanns Rechtsvertreter Oliver Scherbaum betonte zuvor, die unabhängige Compliance-Kommission habe keinerlei sexuelle Belästigung erkennen können. Auch betonte er, die Frau habe nicht alle Chats vorgelegt bzw. Teile gelöscht. Es werde sich die Frage stellen müssen, "warum ein vermeintliches Opfer einer sexuellen Belästigung durchgehend vehement gegen eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts arbeitet", sagte Scherbaum.

Geldfragen sollen gesondert erörtert werden

Weißmann hatte bereits im April angekündigt, gegen seinen nun ehemaligen Arbeitgeber vorgehen zu wollen. Auch auf immateriellen Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro will man klagen, hieß es damals. In Summe sollen Ansprüche von fast vier Millionen Euro geltend gemacht werden.

Scherbaum erklärte damals bei diesem Termin im April, man wolle eine Zahlung des Restgehalts von Weißmann für die verbliebene Geschäftsführungsperiode erwirken (in etwa 350.000 Euro), Ansprüche aus dem Entgang einer wahrscheinlichen zweiten Amtsperiode an der Spitze des ORF (ca. 2,3 Mio. Euro), entgangene Pensionskassenbeiträge (ca. 250.000 Euro) und immateriellen Schadenersatz aufgrund der Berichterstattung und Datenschutzverletzungen (ca. 1 Mio. Euro). "Die Kosten des Verfahrens wird der ORF zu tragen haben", zeigte er sich siegessicher. "An wem sich regressiert werden könnte, obliegt dem ORF."

Nach dem Verhandlungstag am Dienstag wollte Scherbaum dazu keine konkrete Aussage treffen. Die Fragen u.a. von finanziellen Ansprüchen sollen laut Information des Arbeits- und Sozialgerichtes in weiteren Verfahren erörtert werden: am 17. September ist die Verhandlung einer Klage auf Kündigungsentschädigung (in Höhe von 200.000 Euro) samt Entrichtung der anteiligen Pensionskassenbeiträge angesetzt. Am 7. Oktober soll dann eine weitere Klage "wegen Haftung für künftige Schäden aus der Presseaussendung APA" vom 9. März abgehandelt werden, wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt. Gemeint ist eine APA-OTS-Presseaussendung des ORF-Stiftungsrates: In dieser Aussendung hatte Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer bekanntgegeben, dass Weißmann "mit sofortiger Wirkung" zurücktrete, auch der Vorwurf der sexuellen Belästigung wurde in dieser OTS erwähnt.

ORF: Kündigung "rechtskonform"

Seitens des ORF hieß es am Dienstag nach dem ersten Verhandlungstermin in einem schriftlichen Statement zur APA, nach dem Rücktritt Weißmanns als ORF-Generaldirektor am 8. März 2026 seien die gegen ihn von einer Mitarbeiterin erhobenen Vorwürfe eingehend geprüft worden. "Diese Prüfung kam zum Schluss, dass von Roland Weißmann Verhaltensweisen an den Tag gelegt wurden, die mit einer Führungsfunktion im ORF nicht vereinbar sind. ORF-Generaldirektorin Ingrid Thurnher hat daher am 8. April 2026 das Angestellten-Dienstverhältnis mit Roland Weißmann unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und kollektivvertraglichen Kündigungsfrist aufgelöst."

Der ORF verlange von seinen Führungskräften nicht bloß die Einhaltung geltenden Rechts, "sondern ein sehr hohes Maß an Integrität und die Unterlassung jeglichen Verhaltens, das geeignet ist, dem Unternehmen zu schaden". Der ORF habe vor dem Hintergrund der Anschuldigungen gegen Weißmann rechtskonform gehandelt, "die Auflösung des Dienstverhältnisses war der einzig mögliche Schritt zur Wahrung der Interessen des Unternehmens". Die Kündigung sei ausschließlich auf Weißmanns "untragbares Verhalten als Führungskraft und leitender Angestellter gegenüber einer Mitarbeiterin" zurückzuführen.

Vorwürfe von ORF-Mitarbeiterin als Ausgangspunkt

Ausgangspunkt der Causa waren Vorwürfe einer ORF-Mitarbeiterin, die Weißmann des Fehlverhaltens ihr gegenüber bezichtigt, im März mit Chats und Bildmaterial an die ORF-Stiftungsratsspitze herantrat und u.a. den Rückzug Weißmanns von der ORF-Spitze forderte. Weißmann wurde daraufhin von u.a. Stiftungsratsvorsitzendem Heinz Lederer und dessen Stellvertreter Gregor Schütze mit den Vorwürfen konfrontiert.

In der Folge gehen die Darstellungen auseinander: Lederer dementiert, dass Druck auf Weißmann ausgeübt worden sei, damit dieser zurücktritt. Weißmann sieht das gänzlich anders. "Es wurde eine Drucksituation von erheblichem Gewicht aufgebaut. Vonseiten des Stiftungsratspräsidiums hieß es, dass er allein aufgrund des Vorwurfs zurücktreten müsse - egal, ob er stimmt oder nicht", so Scherbaum im April. Weißmann sei nur zurückgetreten, um eine Eskalation zu verhindern, Schaden von sich und dem ORF abzuwenden und damit die Chats nicht den Weg in die Öffentlichkeit finden. Manche Journalistinnen und Journalisten konnten Teile davon letztlich aber dennoch einsehen.

Dass sich die Stiftungsratsspitze in der Folge zu einer Aussendung entschied, in der der Vorwurf sexueller Belästigung in die Öffentlichkeit getragen wurde, bezeichnet der Anwalt als "nicht nachvollziehbar".

Compliance-Untersuchung sah keine sexuelle Belästigung

Im ORF wurde nach den Vorwürfen der Frau und dem Rücktritt Weißmanns eine Compliance-Untersuchung eingeleitet, die zum Schluss kam, dass keine sexuelle Belästigung - auch nicht im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes - vorliege. Weißmann wurde dennoch gekündigt, da der Anschein unangemessenen Verhaltens gegeben sei. (APA)

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