Markenartikelverband fordert Übergangsfrist für Altbestände bei EmpCo-Regeln
© Katharina Schiffl
Günter Thumser
RETAIL Redaktion 16.07.2026

Markenartikelverband fordert Übergangsfrist für Altbestände bei EmpCo-Regeln

WIEN. Mit der Umsetzung der europäischen EmpCo-Richtlinie droht nach Ansicht des Österreichischen Verbands der Markenartikelindustrie (MAV) eine unerwünschte Folge: Qualitativ einwandfreie Produkte und Verpackungen könnten entsorgt werden müssen, weil aufgedruckte Umweltangaben den ab 27. September 2026 geltenden Vorgaben nicht mehr entsprechen. Der Verband fordert daher eine sechsmonatige Schonfrist bis 27. März 2027 für bereits produzierte oder bestellte Altbestände.

Zwar sieht die vom Nationalrat beschlossene UWG-Novelle eine dreijährige Einschränkung der zivilrechtlichen Durchsetzung vor, diese gilt jedoch nur für Waren, die bis zum Stichtag bereits in Verkehr gebracht wurden. Nicht ausdrücklich erfasst seien Fertigwaren, die noch beim Hersteller lagern, sowie bereits produzierte oder verbindlich bestellte Verpackungen.

„Wer im Namen des Umweltschutzes tadellose Ware vernichtet, produziert Müll statt Nachhaltigkeit. Greenwashing muss konsequent bekämpft werden – aber nicht auf Kosten von Lebensmitteln und Produkten, die qualitativ vollkommen einwandfrei sind. Österreich braucht deshalb eine klare sechsmonatige Altbestandsregel: Vernunft vor Vernichtung und Abhilfe vor Sanktion“, erklärt Günter Thumser, Geschäftsführer des Österreichischen Verbands der Markenartikelindustrie.

Abverkauf statt Vernichtung
Nach den Vorstellungen des MAV sollen Unternehmen dokumentierte Altbestände bis Ende März 2027 ohne sofortige Sanktionen oder Klagen geordnet abverkaufen und vorhandene Verpackungen aufbrauchen können. Voraussetzung sei, dass die Bestände nachweislich vor dem Stichtag hergestellt oder verbindlich bestellt wurden. Gleichzeitig müssten Unternehmen ihre Umstellung auf die neuen Vorgaben aktiv vorantreiben und entsprechende Maßnahmen dokumentieren.

Der Verband verweist zudem auf ein im Juni 2026 veröffentlichtes gemeinsames Verständnis des europäischen CPC-Netzwerks der Verbraucherschutzbehörden. Dieses empfiehlt bei Altbeständen eine verhältnismäßige Vorgehensweise und rät davon ab, Produkte oder Verpackungen zurückzurufen oder zu vernichten, wenn dadurch unnötige Umweltbelastungen oder unverhältnismäßige Kosten entstehen.

Besonders betroffen seien laut MAV kleine und mittlere Lebensmittelproduzenten. Aufgrund langer Vorlaufzeiten und Mindestbestellmengen müssten Verpackungen oft Monate im Voraus bestellt werden. Deren kurzfristige Entsorgung würde Ressourcen verschwenden und zusätzliche Kosten verursachen. Der Verband appelliert daher an Behörden und klagebefugte Einrichtungen, bei dokumentierten Altbeständen zunächst auf Information, Nachbesserung und angemessene Fristen zu setzen. (red)

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