••• Von Evelyn Holley-Spiess
WIEN. Der Anlassfall sitzt tief. Der Tod einer Patientin in Rohrbach in Verbindung mit mangelnden Versorgungskapazitäten hat die Politik auf den Plan gerufen. Ob es nur ein Mehr an Arbeitsgruppen ist, die nun tätig sind, oder die Notfallversorgung bundesweit tatsächlich neu aufgestellt wird, werden die kommenden Monate zeigen. Die Gesundheitsministerin versuchte Ende der Vorwoche jedenfalls Aktivität zu vermitteln.
Eine der Reformgruppen soll sich mit der Notfallversorgung im klinischen Bereich beschäftigen. Der Fokus liegt dabei besonders auf zeitkritischen Krankheitsbildern, wo jede Minute zählt – wie kardiologische, gefäßchirurgische und neurologische Notfälle. Zudem sollen erste Schritte für eine besser abgestimmte bundesländerübergreifende Notfallversorgung bei einem Treffen mit den Landesgesundheitsreferenten dieser Tage abgestimmt werden.
Breites Themenfeld
Die anderen Arbeitsgruppen haben laut Angaben von Gesundheitsministerin Korinna Schumann die Digitalisierung, Stärkung des öffentlichen Gesundheitssystems und ein „Zurückdrängen einer Zweiklassen-Medizin“ auf der Agenda. Ähnliche Themen waren schon im Regierungsprogramm verankert worden. Immerhin: Die Reformgruppen haben eine Deadline. Mit der Umsetzung ihrer Ergebnisse will Schumann bereits im zweiten Quartal des kommenden Jahres beginnen.
Gutachten zu Gastpatienten
Dass es dringend einer besseren Abstimmung unter den Bundesländern benötigt, haben in den vergangenen Monaten auch die Querelen rund um die Gastpatienten in Wien gezeigt. In dieser Sache wurde nun ein Rechtsgutachten vorgelegt, das der niederösterreichische Gesundheits- und Sozialfonds (NÖGUS) in Auftrag gegeben hatte. Die Ergebnisse: Die Universitätsprofessoren Gerhard Baumgartner und Karl Stöger halten darin fest, dass das Krankenanstaltenrecht des Bundes „einer Benachteiligung inländischer Gastpatienten bei der Aufnahme in Krankenanstalten zum Zweck elektiver Behandlungen“ grundsätzlich entgegenstehe. Das Vorgehen Wiens wäre damit rechtswidrig.
