Budgetvorgaben für das System halten nicht
••• Von Martin Rümmele Der Name ist mehr als sperrig und nur für Insider ein Begriff: „Monitoring nach Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit und Zielsteuerungsvertrag”. Wer diesen Monitoringbericht finden will, sucht nicht etwa im Gesundheitsministerium, sondern in den Berichten ...
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